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17. November 2016 | Asyl

Ein Viertel der Asylanten sind Analphabeten

FPÖ-Anfrage zeigt katastrophalen Ausbildungsstand bei den anerkannten Asylanten auf.

Flüchtlinge in Spielfeld

Foto: reprter.co.at

Die Integration der islamischen Asylwerber kostet Österreichs Steuerzahler nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn fast einem Viertel der Asylanten muss Lesen und Schreiben erst in der eigenen Sprache beigebracht werden, bevor sie dann Deutsch lernen können.

Manche tun gerade so, als sei mit der neuen Völkerwanderung ein Schwung an hochqualifizierten Fachkräften nach Österreich gekommen. Aktuelle Daten strafen diese Mär – wieder einmal – Lügen. Laut der Beantwortung einer Anfrage von FPÖ-Nationalratsabgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein durch SPÖ-Sozialminister Alois Stöger waren Ende Juni 25.109 Asylanten beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkt. Der Großteil von ihnen kam aus Syrien, Afghanistan, Russland, dem Irak oder waren Staatenlose beziehungsweise Personen, deren Nationalität ungeklärt ist (was Abschiebungen massiv erschwert). 18.216 anerkannte Asylanten, also fast 73 Prozent, bringen aus ihrer Heimat maximal eine Pflichtschulausbildung mit, bei weiteren 476 ist der Bildungsstand ungeklärt. Bereits 9.772 dieser Asylanten befinden sich in „Qualifizierungsmaßnahmen“, fast 6.000 bekommen die sogenannte Basisqualifizierung, das heißt Sprach- und Alphabetisierungskurse. Im Klartext: Diesen Asylanten muss beim AMS zuerst Lesen und Schreiben in der eigenen Sprache beigebracht werden, bevor sie überhaupt Deutsch lernen können.

Reine Armuts-Einwanderung

„Wir importieren offensichtlich nur schlecht ausgebildete Wirtschaftsflüchtlinge, die in unser Sozialsystem einwandern, während unsere eigenen Arbeitslosen auf der Strecke bleiben. Das ist ein Anschlag auf das österreichische Sozialsystem, bei dem die Österreicher wieder einmal doppelt draufzahlen“, sagt dazu Belakowitsch-Jenewein. Denn zum einen finanzieren die Österreicher die „Qualifizierungsmaßnahmen“ für die Wirtschaftsflüchtlinge, die ihnen bei Gelingen der Maßnahmen als Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt auftreten – oder bei Nichtgelingen in der bedarfsorientierten Mindestsicherung landen.

NFZ 17.11.2016


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