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26. August 2016 | Europäische Union

EU-Recht und Burka

Vor dem Hintergrund der ungebrochen guten Umfragewerte für die FPÖ laufen die Kopierer in den Parteizentralen von SPÖ und insbesondere ÖVP heiß. Man überschlägt sich dabei, unsere jahrelangen Forderungen als eigene Ideen zu verkaufen. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte „Burka-Verbot“. Die am Boden liegende ÖVP will im Lichte von Islamisierung, Terror, Kurdendemos, Türkendemos und Völkerwanderung ein Lebenszeichen geben, die SPÖ hat widerwillig Zustimmung signalisiert. Meinte man es ernst, so verwundert es, dass Anträge der FPÖ dazu seit 2010 abgelehnt wurden. 

Der Inhalt: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage betreffend ein Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild zuzuleiten.“ Der Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat das Gesetz der Republik Frankreich vom 11. Oktober 2010 betreffend „Das Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum“ für menschenrechtskonform erkannt. Keine Person darf im öffentlichen Raum eine Kleidung tragen, die ihr Gesicht verbirgt – so hat der EGMR die Klage einer Muslimin zurückgewiesen. Daher wurden mit diesem Urteil auch die Forderungen der Freiheitlichen als menschenrechtskonform bestätigt. Es bleibt abzuwarten, ob es im Herbst eine parlamentarische Mehrheit dafür geben wird. Jenseits der Linken gäbe es eine dafür mit FPÖ, ÖVP und Team Stronach.

NFZ 26.08.2016


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