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28. September 2015 | Asyl, Inneres, Zuwanderung

HC Strache: Betreuungseinrichtung des Bundes haben kapituliert

Mangelnde Aufnahmekapazität als Freifahrtsschein für Asylanten um unterzutauchen

"Wie einem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zu entnehmen ist, haben die Behörden vor dem Asylansturm kapituliert", zeigte der freiheitliche Bundesparteiobmann HC Strache auf. Unter Aktenzahl: BMI-LR1840/0002-BFA-B/I/1/2015 heißt es: "Aus gegebenem Anlass wird darauf aufmerksam gemacht, dass es derzeit mangels Aufnahmekapazität nicht mehr möglich ist, Asylwerber während des Zulassungsverfahrens in einem Verteilerquartier des Bundes zu versorgen." "Das ist nichts anderes als die Bankrotterklärung des Innenministeriums", so Strache.

Daran werde vermutlich auch das Informationsblatt der Behörde, welches an die Asylwerber gerichtet ist und sinniger Weise auf Deutsch verfasst ist, nichts ändern. Dort heißt es wörtlich:

Innenministerium begünstigt illegales Untertauchen von Asylanten

Information für Asylwerber betreffend die Unterbringung während des Zulassungsverfahrens

Sie haben einen Antrag auf internationalen Schutz vor einer Sicherheitsbehörde oder einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestellt und befinden sich nun im Zulassungsverfahren, in dem Ihr Anreiseweg und die Zuständigkeit Österreichs für die inhaltliche Behandlung Ihres Antrags zu prüfen sein werden.

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es derzeit nicht möglich ist, Ihnen einen Betreuungsplatz in einem der Verteilungsquartiere des Bundes zuzuteilen. Von einer Anordnung gemäß § 43 Abs 1 Z 2 lit a oder b BFA VG betreffend die Ermöglichung der kostenlosen Anreise in eine Betreuungseinrichtung des Bundes oder die Vorführung Ihrer Person vor die Erstaufnahmestelle wurde daher vorerst Abstand genommen. 

Ihr Antrag auf internationalen Schutz ist dessen ungeachtet registriert worden und wird auch weiterhin ordnungsgemäß bearbeitet werden. Die derzeitige Unmöglichkeit der Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einem Verteilungsquartier des Bundes hat keinen Einfluss auf die Dauer und den Fortgang Ihres Asylverfahrens.

Sie werden jedoch unter Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 15 Abs 1 AsylG 2005 darum ersucht, sich für weitere Verfahrensschritte zur Verfügung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, [OrgE], zu halten und diesem ehestmöglich Ihren Aufenthaltsort bekanntzugeben.

"Mit anderen Worten: ‚Schauts wos bleibts aber seids so lieb und meldets euch‘", fasste Strache das Merkblatt des Innenministeriums zusammen. So unterstütze die Regierung das Abtauchen von Asylwerbern und gefährde die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Denn mit der Nicht-Betreuung seien kriminelle Akte zur Daseinssicherung quasi amtlich angeordnet, warnte Strache, der in diesem unglaublichen Erlass einen weitern Beweis für die Unfähigkeit der Bundesregierung sieht.

 


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