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24. November 2016 | Medien

Kickl: E-Mail-Adressen der Auslandsösterreicher zu Informationszwecken bekommen

Bestehende Rechtslage offenbar widersinnig – Klarheit vom Gesetzgeber gefordert

Eine hitzige Debatte gibt es derzeit in den Medien über FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und seine E-Mails an Auslandsösterreicher. Fakt ist, die Daten dazu hat die FPÖ legal erhalten: „Tatsache ist, dass wir – wie es das Wählerevidenzgesetz vorsieht – beim zuständigen Innenministerium zum Zwecke der Wählerinformation um die Adressen der Auslandsösterreicher in besagter Evidenz angefragt haben und in diesem Zusammenhang E-Mail-Adressen übermittelt bekommen haben. Mit E-Mail-Adressen kann man nichts anderes machen, als E-Mails zu verschicken. Warum sendet uns das Innenministerium E-Mail-Adressen von Auslandsösterreichern zur Wahlinformation, wenn zugleich das Versenden von E-Mails nicht erlaubt sein soll?", fragte heute FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl im Zusammenhang mit der laufenden Debatte. Eine solche Regelung und/oder Vorgangsweise sei widersinnig und es wäre gut, wenn hier von Seiten des Gesetzgebers Klarheit hergestellt würde.

Skandalisierungsstrategie des Teams Van der Bellen

Unabhängig von dieser seltsamen Rechtslage sei in der Sache selbst festzuhalten, dass die Skandalisierungsstrategie des Teams Van der Bellen mit Hilfe einiger Medien gegen die Hofer-Kampagne mit der aufgeregten und groß-dimensionierten Berichterstattung einen neuen ebenso negativen wie durchsichtigen Höhepunkt erreicht habe. "Mit ein wenig Recherche wäre es ein Leichtes gewesen, herauszufinden, dass aufgrund des Registrierungsmechanismus nicht einmal ansatzweise von 400.000 Personen die Rede sein kann. Und überdies hätte diese Recherche auch ergeben, dass es Auslandsösterreicher gibt, die sich durch besagtes E-Mail nicht belästigt fühlen, sondern Norbert Hofer als Reaktion darauf ihre tatkräftige Unterstützung zugesichert haben. Davon war freilich nirgendwo etwas zu lesen", schloss Kickl.


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