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27. September 2016 | Wahlen

Kickl: Herr Schnizer wird Post vom FPÖ-Medienanwalt erhalten!

"Zu behaupten, die FPÖ habe bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung vorbereitet, ist eine glatte Unterstellung, die wir aufs Schärfste zurückweisen."

Der Verfassungsrichter Johannes Schnizer erhob kürzlich im Zuge der Wahlanfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch die FPÖ schwere Vorwürfe in Richtung der Freiheitlichen. Infolgedessen hätten der Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer und die FPÖ bereits lange vor der Stichwahl die Anfechtung aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei vergangenen Wahlen schon vorbereitet, wie er in der Wiener Lokalzeitung „Falter“ erwähnte. Zudem hätten die FPÖ-Wahlbeisitzer die Mängel bewusst in Kauf genommen. Die FPÖ weist die Anschuldigungen jedoch zurück: „Dass Verfassungsrichter Schnizer seinen fachlichen Ausführungen zur Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl als zweites Element eine Unwahrheit hinzufügt, ist befremdlich und sehr bedauerlich. Er erweist der Sache damit keinen guten Dienst. Zu behaupten, die FPÖ habe bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung vorbereitet, ist eine glatte Unterstellung, die wir aufs Schärfste zurückweisen. Eine derartige Behauptung entspricht zudem genau dem Charakter jener Gerüchte, die wohl auch das Team Van der Bellen aus dem Wahlkampf verbannt wissen möchte“, erklärte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.

Sie haben Post, Herr Schnizer!

Schnizer ergänzte nun im Interview mit Armin Wolf in der ORF-Sendung „ZiB2“ am Dienstagabend, dass seiner Ansicht nach die von der FPÖ eingebrachte Anfechtungsschrift „überaus ausführlich“ ausgefallen sei. So etwas könnte man seiner Meinung nach nicht in einer Frist von einer Woche vorbereiten. „Herr Schnizer wird im Zusammenhang mit den von ihm öffentlich getätigten Unterstellungen gegenüber der FPÖ betreffend die Anfechtung der Bundespräsidentenstichwahl in den kommenden Tagen Post von unserem Medienanwalt Dr. Michael Rami erhalten" sagte Kickl zu den jüngsten Äußerungen des ehemaligen SPÖ-Parlamentsklub-Mitarbeiters und Gusenbauer-Kabinettschefs in diversen Medien. Die Freiheitlichen seien jedenfalls nicht gewillt, Schnizers unwahre Behauptungen und Unterstellungen widerspruchslos zur Kenntnis zu nehmen. "Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Herr Schnizer seine Aussagen im Auftrag des VfGH getätigt hat. Vielmehr sehe ich in Schnizers offenbar parteipolitisch motivierter öffentlicher Falschdarstellung der freiheitlichen Vorgangsweise samt Wahlempfehlung für Van der Bellen das Gegenteil des Interesses des VfGH erfüllt", führte Kickl aus. Zudem sei Schnizers Begründung, die FPÖ hätte die Aufbereitung der Anfechtung in dem knapp bemessenen Zeitraum der Einspruchsfrist nicht aufbringen können, absurd. „Ich empfehle dem Herrn ein rasches Praktikum in einer Rechtsanwaltskanzlei, um spät, aber eben doch noch mit eigenen Augen zu sehen, wie schnell, effizient und professionell Juristen arbeiten können. In seiner beruflichen Vergangenheit im Bereich der SPÖ dürfte er diese Erfahrung scheinbar nicht gemacht haben", so Kickl abschließend.


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