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30. Juni 2016 | Parlament

Mit Staatsschutzgesetz hin zum Polizeistaat?

„Notwehrgemeinschaft“ von FPÖ und Grünen klagt gegen Polizeiliches Staatsschutzgesetz

Das Ziel sei die Aufhebung des mit 1. Juli 2016 in Kraft tretenden Gesetzespaketes der Koalition durch den Verfassungsgerichtshof, erklärte der FPÖ-Abgeordnete Walter Rosenkranz, denn: „Es ist ein schlechtes Gesetz, das massiv in die Rechte der Bürger eingreift!“

Mit dem Gesetz sollten eigentlich die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) neu regelt werden. Nur haben SPÖ und ÖVP dabei nach Meinung von FPÖ und Grünen gewaltig über das Ziel hinausgeschossen. Vor allem was die Verunmöglichung der parlamentarischen Kontrolle des BVT betrifft. Diese sollte im geheimen Unterausschuss des Innenausschusses geschehen, dem das Innenministerium – und damit auch das BVT – schon bisher berichten musste. Allerdings konnten sich Ressort und Behörde der Aussage dann entschlagen, wenn sie sich auf die mögliche Gefährdung der nationalen Sicherheit beriefen. Diese Bestimmung will die blau-grüne „Notwehrgemeinschaft“ nicht hinnehmen.

Überwachungs- oder Rechtsstaat

Diese Regelung erzeuge ein hohes Risiko, dass das dichte Netz der Überwachungsbefugnisse über immer weitere Teile der Bevölkerung gezogen werde. Das verletze das rechtsstaatliche Prinzip, argumentierte Rosenkranz. Statt für Schutz vor Terrorismus und ähnlichen Gefahren zu sorgen, versuche man, „die Heuhaufen der Verdächtigen so zu vergrößern, dass man irgendwelche Nadeln darin findet“. Rosenkranz sieht die Mängel vor allem beim Rechtsschutz. Dass hier nur der Beauftragte des Innenministeriums samt seinen Stelvertretern tätig werden kann, sei eine Regelung, die diesen Namen nicht verdiene. Einzelne Bestimmungen des Staatsschutzgesetzes aufzuheben, werde nicht genügen, zeigte sich der FPÖ-Abeordnete überzeugt: „Da gibt es nur die Gesamtaufhebung des Gesetzes.“ Für Polizisten sei ein Polizeistaat ideal, die verlangten jedes Instrument, das es auf der Welt gebe, bemerkte Rosenkranz: „Aber wir wollen einen Grundrechts- und Verfassungsstaat!“

NFZ 30.06.2016


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