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29. September 2016

Rechnungshof prangert staatliche Schlamperei an

Neben der Schuldenlast der Republik nimmt auch die Schlamperei in der Verwaltung besorgniserregende Ausmaße an.

Den Kleinstunternehmern drängten SPÖ und ÖVP die Registrierkasse auf, um Steuervermeidung zu bekämpfen. Aber wegen „mangelhafter“ Belege in Ministerien und Verwaltungsorganen mussten im Bundesrechenabschluss 3,92 Milliarden Euro „umgeschrieben“ werden, bemängelte der Rechnungshof. Ein Sittenbild der Koalition.

1.658 Seiten umfasst der Bundesrechnungsabschluss 2015, den der Nationalrat vergangene Woche diskutierte und der schlussendlich von der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgesegnet wurde. Die Daten waren bereits im Voraus bekannt, das Defizit mit 4,8 Milliarden Euro geringer als die erwarteten 7,2 Milliarden. Das war für SPÖ und ÖVP Anlass zum Jubel – wäre da nicht auch der Prüfbericht des Rechnungshofes (RH) zu dem Konvolut vorgelegen und eine denkwürdige Rede von dessen neuer Präsidentin Margit Kraker.

RH beklagt „negatives Bild“

„Kontrolle gehört zur Demokratie, weil Kontrolle das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Hände stärkt“, begann sie ihre Rede und kam gleich zum Kern: Der Bundesrechnungsabschluss 2015 biete „ein negatives Bild“, insbesondere die Resultate der Ergebnisund Vermögensrechnung, die „man ernst nehmen“ müsse. Und Kraker drückte dieses „negative Bild“ der Koalition in Zahlen aus: Selbst das Vermögen der Republik Österreich schlug sich 2015 bereits mit einem Minus von 153,4 Milliarden Euro zu Buche, da die Finanzschulden auf 199,1 Milliarden Euro geklettert sind. Damit liege die Gesamtverschuldung des Staates weit über dem Maastricht-Limit von 60 Prozent des BIP, nämlich bei 86,2 Prozent. Mit anderen Worten: Jeder arbeitende Österreicher haftet für 70.325 Euro der Staatsschuld!

Keine Verbesserung in Sicht

Und dass sich daran etwas ändern soll, so wie die Koalition es verspricht, glaubte selbst die neue Rechnungshofpräsidentin nicht. Denn die mittelfristige Budgetplanung des Bundes lasse offen, wie das Ziel eines strukturellen Nulldefizits im Jahr 2018 erreicht werden solle. Und die vielzitierten Reformvorschläge des Rechnungshofes seien von der Regierung nicht einmal ansatzweise umgesetzt worden, betonte Kraker. Aber nicht nur das negative Ergebnis lastete der Rechnungshofbericht der Koalition an, sondern auch dessen Zustandekommen. In einer Stichprobe hat der RH 1.449 Belege kontrolliert, das Ergebnis sei „einfach beschämend für die Republik“, bemerkte dazu FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs: „750 Belege, das sind 51,8 Prozent, haben Mängel aufgewiesen. Fast zehn Prozent davon betrafen eine falsche zeitliche Zuordnung des Aufwands im Ergebnishaushalt!“

Staatliche Schlamperei

Es sei geradezu bezeichnend für die Politik der Koalition und den Zustand des Landes, dass gerade das Bildungsministerium und das Finanzministerium bei diesen „Mängelbelegen“ die Spitze bilden würden, betonte Fuchs: „Was soll sich da ein Unternehmer denken, dessen Belege vom Finanzamt drei Mal umgedreht und peinlichst genau geprüft werden?“ Aber bei der öffentlichen Verwaltung funktioniert selbst das interne Kontrollsystem nicht ordentlich, zitierte der FPÖ-Finanzsprecher weiter aus dem RH-Bericht. Da wundere es auch nicht, dass das Bundeskanzleramt nicht einmal die gesetzlich regulierten Politikerbezüge für das Jahr 2015 in korrekter Höhe budgetiert habe. „Was der Bund von den Unternehmern einfordert, muss zumindest im gleichen Ausmaß für den Bund gelten“, forderte Fuchs und erinnerte an den Fall eines Unternehmers in Oberösterreich, der einen Mitarbeiter elf Minuten zu spät angemeldet habe, und dafür zu 2.180 Euro Strafe verdonnert worden sei. „Von einem Staat, der von einem Unternehmer die exakte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verlangt und die kleinste Verfehlung sofort sanktioniert, muss man erwarten können, dass er sich selbst ebenso vorbildlich verhält. Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“, fragte Fuchs und verwies auf die vom RH heftig kritisierte säumige Zahlungsmoral der staatlichen Verwaltung.

NFZ 29.09.2016


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