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10. Jänner 2017 | Wahlen

Stefan: FPÖ lehnt E-Voting als untaugliches Instrument ab!

Als glatte Themaverfehlung bezeichnete heute FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan die Vorschläge von ÖVP-Innenminister Sobotka zur Reform des Wahlrechts. „Gerade das Wahlrecht als Säule der demokratischen Strukturen unseres Staates eignet sich nicht dafür, irgendwelche Versuchsballons in Richtung E-Voting steigen zu lassen. Und wer das allgemeine, persönliche, gleiche und geheime Wahlrecht für jeden Staatsbürger nachhaltig sichern will, darf nicht auf die Sicherheit eines Computers vertrauen“, betonte Stefan, der auch der von Sobotka geforderten Ausweitung der erwiesenermaßen fehleranfälligen Briefwahl eine klare Absage erteilte.

Sobotka leidet an Realitätsverlust

Stattdessen müssen die höchstpersönlichen Wahlmöglichkeiten ausgeweitet werden, wodurch die Briefwahl automatisch auf ihren ursprünglichen Zweck reduziert werden könne. Bereits der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, habe sich im Übrigen schon vor langer Zeit dafür ausgesprochen, die Briefwahl nur mehr subsidiär zuzulassen, also wenn es unbedingt notwendig sei, wie etwa für Auslandsösterreicher. Wer daran interessiert sei, dass das Stimmverhalten jedes Einzelnen im Wahlergebnis eins zu eins abgebildet werde, könne sich auch keinesfalls für die Einführung des E-Votings aussprechen. „Die Probleme liegen auf der Hand, internationale Beispiele dafür gibt es genug. Dass Innenminister Sobotka all das offenbar nicht sehen will, zeigt von einem gerüttelt Maß an Realitätsverweigerung“, so Stefan.

Viele missglückte E-Voting-Implementierungen

In diesem Zusammenhang erinnerte Stefan an die bislang missglückten E-Voting-Implementierungen in Deutschland, in den Niederlanden und in Norwegen. „All diese Staaten haben sich in teure ‚Wahl-Abenteuer‘ gestürzt und sind davon in weiterer Folge wieder abgerückt. Neben der technischen Problematik, die es bis heute nicht zulässt, dass Systeme zu hundert Prozent anonyme Stimmabgaben gewährleisten, ergeben sich dabei auch rechtliche Bedenken, die schon im Jahr 2011 den VfGH zur Aufhebung der ÖH-Wahl 2009 bewogen haben. So erachtete VfGH-Präsident Holzinger die Aufhebung der Wahl ‚als maßgeblich für die Zukunft … (da) sich einzelne Wähler nicht darauf verlassen können, dass bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und … Stimmen unverfälscht erfasst‘ wurden. Diesem Erkenntnis ist nichts hinzuzufügen,“ Stefan.


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