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22. Juli 2015 | Justiz

Stefan: Grüner Eiertanz um FPÖ wird immer skurriler

„Halbwahrheiten, Gerüchte und gezielte Desinformationen machen die Suppe nicht dicker, auf der Pilz durch das Sommerloch schwimmen will“

"Die Skandalisierungsversuche seitens der Grünen gegen die FPÖ werden immer skurriler", stellte heute der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan fest. Offenbar hätten die Grünen keine anderen politischen Themen mehr und müssten sich mit haltlosem Schmutzkübel-Aktionismus über das Sommerloch retten, so Stefan.

So beklage Pilz etwa, dass es Pläne zur Gründung einer Gesellschaft in der Slowakei gegeben hätte, die freilich nie in die Realität umgesetzt worden seien. "Offenbar ist es für den revolutionären Marxisten Pilz suspekt, wenn man plant, unternehmerisch tätig zu sein. Wie sonst könnte eine derartige Nullinformation als Vorwurf dienen", so Stefan.

Ebenso an den Haaren herbeigezogen und völlig aus dem Zusammenhang gerissen seien die von Pilz gebrachten Zitate aus der Staatsanwaltschaft, sagte Stefan, der dies Pilzens mangelndem Wissen um die österreichische Rechtsordnung zuschrieb. Beispiel: "...die Vorwürfe werden von Informanten aus der Staatsanwaltschaft bestätigt", das bedeutet in Wahrheit nur, dass der Inhalt in den Akten zu finden ist, aber eben keine Substanz hat und deshalb nicht weiter verfolgt wurde, stellte Stefan klar.

Auch die Terminologie von Beschuldigter, Verdächtigter, Zeuge oder Auskunftsperson dürfte Herrn Pilz nicht ganz klar sein, so Stefan, der dem grünen Oberanschütter empfahl, einmal einen Blick in das Verfahrensrecht zu wagen. Auch der Terminus "Anfangsverdacht" habe eine gänzlich andere Bedeutung, als von Pilz behauptet werde. So gelte es als Anfangsverdacht, wenn eine Person z.B. in einer anonymen Anzeige beschuldigt werde.

"Ermittlungen auf Grund eines solchen Anfangsverdachts (konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat) sollen erst dazu dienen, eine Feststellung zu treffen, ob eine Person, die als Täter in Betracht kommt, verdächtig ist. Einer unerwünschten Kriminalisierung einer Vielzahl von Personen soll dadurch vorgebeugt werden." (Quelle: Sigl, Verteidigungsrechte im Ermittlungsverfahren, Wien-Graz 2011, S.25)

Pilz hingegen nütze den Anfangsverdacht zur öffentlichen Kriminalisierung von Personen und verdrehe damit den Sinn ins genaue Gegenteil, stellte Stefan richtig.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Innenpolitik aktuell eine ganze Reihe von Politikern gebe, die nicht der FPÖ angehöre und als Beschuldigte in Ermittlungsverfahren geführt würde, so Stefan. "Der geradezu kindische Versuch von Pilz und Klenk, via Twitter ihre Medienfreundesclique zu animieren, das Thema im Sommerloch zu spielen, disqualifiziert sich von selbst", so Stefan.


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