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21. Juli 2015 | Justiz, Medien

Stefan: Missbrauch der Pressefreiheit muss sanktioniert werden

"Die Pressefreiheit ist eine wichtige Errungenschaft und ein hohes demokratisches Gut. Umso wichtiger ist es, dieses Instrument vor Missbrauch zu schützen", betonte der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan. Hier sei vor allem die Justiz selbst gefordert, tätig zu werden, denn die meisten Fälle würden sich auf diesen Bereich fokussieren, so Stefan.

So würden in regelmäßigen Abständen Akten und Untersuchungsunterlagen aus Strafverfahren ihren Weg in diverse Medien finden. Dies obwohl der Gesetzgeber, aus guten Gründen, die Akteneinsicht nur für einen bestimmten und begrenzten Personenkreis vorgesehen habe, erinnerte Stefan. Dies habe den Sinn dem Beschuldigten ein faires Verfahren zu ermöglichen und Vorverurteilungen gleich welcher Art zu verhindern, betonte Stefan.

"Wenn Akten eines Erhebungsverfahrens aus der Staatsanwaltschaft zu einem Medium gelangen und von diesem publiziert werden, dann hat die Justiz gleich mehrere ernste Probleme, die in einem Rechtsstaat schleunigst gelöst werden müssen", so Stefan.

Problem 1: Es besteht ein Leck im Mitarbeiterstab der Staatsanwaltschaft. Dies sei insofern problematisch als so das Vertrauen in die Justiz massiv untergraben werde, betonte Stefan. Abgesehen davon handle es sich dabei um Vergehen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wie die des DSG §8(4): "Die Verwendung von Daten über gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen, insbesondere auch über den Verdacht der Begehung von Straftaten, sowie über strafrechtliche Verurteilungen oder vorbeugende Maßnahmen verstößt gegen schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen".

Problem 2: Mit der Veröffentlichung von Gerichtsakten und der dazugehörigen Kommentierung durch Medien ist ein unabhängiges Verfahren nicht mehr möglich, da die im §3(2) der (StPO) angesprochene "Befangenheit" nicht mehr auszuschließen ist, betonte Stefan.

Problem 3: Mit einer medialen Vorverurteilung bzw einem medialen Schauprozess wird die Autorität der Justiz untergraben, denn so suggerieren die Medien, dass sie die besseren Richter und Staatsanwälte seien. In einem Rechtsstaat sollte aber immer noch der Richter über Schuld oder Schuldlosigkeit entscheiden und nicht Journalisten in ihren Redaktionsstuben, betonte Stefan.

Angesichts dieser Vorgehensweise mancher Medien könne man getrost von einem Missbrauch der Pressefreiheit sprechen, so Stefan. "Wenn Informationen mittels Straftat beschafft werden und so die Rechte des Beschuldigten beschnitten werden, dann hat die Justiz dringenden Handlungsbedarf. Dies besonders deshalb, weil durch solche Vorgänge das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität der Justiz massiv beeinträchtigt werden", betonte Stefan, der den Justizminister aufforderte, hier rasche und effektive Maßnahmen zu setzen.


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