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U-Ausschuss: Nächste Runde zu Schwärzungen

Rot-Schwarz fiel um - Opposition geht zum Verfassungsgerichtshof

Seit Wochen behindert – neben anderen rot-schwarz besetzten Instituten – das Finanzministerium die Arbeit im Hypo-Untersuchungsausschuss, indem es geschwärzte Akten anliefert.

„Wir haben eine neue Verfahrensordnung, Akten dürfen nicht – wie in früheren Untersuchungsausschüssen – geschwärzt werden. Dafür werden sie in verschiedenen Geheimhaltungsstufen klassifiziert“, betonte Elmar Podgorschek, FPÖ-Fraktionsführer im Hypo- U-Ausschuss. Detail am Rande: Das Justizministerium lieferte zum Teil dieselben Akten wie das Finanzministerium an – allerdings ohne Schwärzungen.

Rot-schwarzer Umfaller

Auch SPÖ und ÖVP sprachen sich wiederholt gegen Aktenschwärzungen aus. Und wie gesetzlich vorgesehen sollte jetzt der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Am Mittwoch dann der Schwenk: Nur die Oppositionsparteien werden sich an den Verfassungsgerichtshof wenden, SPÖ und ÖVP machen nicht mit! Ist es den Regierungsparteien also nur recht, wenn unkenntlich gemachte Textpassagen die Aufklärung verhindern?

Im U-Ausschuss hatten SPÖ und ÖVP auch die geladenen Staatskommissäre wiederholt gefragt, was sie denn bräuchten, um ihrem Kontrollauftrag besser nachkommen zu können. Die FPÖ setzte eine Initiative im Parlament, um die Rolle der Staatskommissäre und der Bankenaufsicht zu stärken. SPÖ und ÖVP stimmten – erraten! – dagegen. 


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