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30. September 2016 | Konsumentenschutz

Wurm: Minister Stöger und Rot-Schwarz sind beim Konsumentenschutz arbeitslos gemeldet

„Stöger nennt sich zwar Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, bei letzterem ist eine Arbeitsleistung aber nicht einmal in Spurenelementen sichtbar."

„Wie die Tagesordnung des Konsumentenschutzausschusses am 4. Oktober zeigt, sind der zuständige SPÖ-Minister Alois Stöger und Rot-Schwarz beim Konsumentenschutz im wahrsten Sinne des Wortes 'arbeitslos' gemeldet. Stöger und die Fraktionen von SPÖ und ÖVP sind nicht willens und in der Lage auch nur einen einzigen konkreten Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess einzubringen. Alle Initiativen im Ausschuss kommen von der Opposition und hier wiederum zu 90 Prozent von der FPÖ", sagte heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm.

Stöger bleibt untätig

Die flächendeckende Einführung der Bankomatgebühr durch die internationale Banken- und Finanzlobby sei immer noch nicht vom Tisch. Und was macht Stöger? Er legt die Hände in den Schoß und unternimmt nichts. „Damit gibt er der Gegenseite einen entscheidenden Vorsprung und kapituliert schon zu Beginn dieser politischen Auseinandersetzung. Ebenso dauerhaft schwenkt der rote Konsumentenschutzminister die weiße Fahne in Sachen Finanzierungssicherheit für den Verein für Konsumenteninformation: Obwohl Vorschläge der FPÖ, abgestimmt mit dem VKI, auf dem Tisch liegen, dass es zu einer Finanzierungsbasis durch einen Teil der Einnahmen aus den von der Bundeswettbewerbsbehörde geführten Kartellverfahren kommen soll, bleibt Stöger untätig", so Wurm weiter. Gleichzeitig passiere auch im Kampf gegen die Inflation, den Abgaben- und Gebührenwucher oder im Zusammenhang mit einer konsumentenschutzorientierten Weiterentwicklung des Miet- und Wohnrechts einfach gar nichts. „In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob man anlässlich der bevorstehenden Budgetdebatte für 2017 die Ministergage von Stöger nicht um ein Drittel kürzen sollte. Stöger nennt sich zwar Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, bei letzterem ist eine Arbeitsleistung aber nicht einmal in Spurenelementen sichtbar. Das so eingesparte Geld könnte dann gleich dem VKI als Anzahlung auf die dringend notwendige Dauerfinanzierung überwiesen werden. Beim VKI passiert nämlich Konsumentenschutz, Stöger kennt diesen nur vom Hörensagen", so Wurm.


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