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16. November 2016 | Arbeit und Soziales

Pensionen: Neubauer: Marginale Verbesserungen können nicht über jahrzehntelange Versäumnisse hinwegtäuschen

„Eine umfassende Reform, die ein gerechtes System für alle und ein Altern in Würde sicherstellt, ist wiederum ausgeblieben“

Am vergangenen Dienstag wurde vom Ministerrat eine neue Pensionsreform beschlossen und zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Somit wird die Mindestpension, bei nachweislich 30 Beitragsjahren, von 883 auf 1000 Euro erhöht. Neuerungen gibt es auch beim Pensionssplitting zwischen Elternteilen: Die Möglichkeit zur Übertragung von Teilgutschriften wird von derzeit bis zu vier Jahren auf bis zu sieben Jahre pro Kind ausgeweitet. Des Weiteren gibt es einen zusätzliche Bonus für längeres Arbeiten. Es entfällt die Hälfte des Pensionsbeitrags, wenn jemand bis zu drei Jahre über das reguläre Antrittsalter hinaus arbeitet (Frauen bis 63 und Männer bis 68). Ein Meisterwerk sei die neue Reform seitens der Freiheitlichen jedoch nicht. „Die beim gestrigen Ministerrat beschlossenen minimalen Verbesserungen für manche Betroffenen bei den Pensionen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie wiederum nur ein weiteres Mosaiksteinchen in einem Flickwerk darstellen. Eine umfassende Reform, die ein gerechtes System für alle und ein Altern in Würde sicherstellt, ist wiederum ausgeblieben“, kritisierte heute der freiheitliche Seniorensprecher Werner Neubauer.

Minimale Verbesserungen sind besser als keine

Die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für jene, die dreißig Versicherungsjahre nachweisen können, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, weil dadurch Leistung honoriert werde. „Es wird sich aber in der Praxis nur für wenige auswirken, wenn der aktuelle Richtsatz für Ehepaare bestehen bleibt. Denn wenn dann der Partner nur 323,59 Euro an Pension erhält, war es das schon wieder mit der segensreichen Verbesserung und Armutsbekämpfung“, sagte Neubauer. „Da aber minimale Verbesserungen besser sind als gar keine, wird die FPÖ hier ihre Zustimmung geben, jedoch gleichzeitig auf ihren langjährigen Forderungen nach einer Mindestpension von 1.200 Euro unabhängig vom Partnereinkommen mit einer echten kaufkraftsichernden jährlichen Anpassung bestehen und dies mitteln gesondertem Antrag einmal mehr bekräftigen“, kündigte Neubauer an.


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