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30. November 2023 | Gleichbehandlung, Justiz

Verbotsgesetz-Novelle ignoriert importierten Judenhass und fördert Kriminalisierung von Regierungskritikern

ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos gehen mit schwammigen, überschießenden Verschärfungen an islamischem Judenhass vorbei und schaffen demokratiepolitisch bedenkliche Rechtslage.

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan.

Foto: FPÖ

In der Sitzung des Justizausschusses heute, Donnerstag, stimmte die FPÖ gegen die von den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grünen auf den Weg gebrachte Verbotsgesetz-Novelle 2023. „Wir Freiheitlichen lehnen den Nationalsozialismus, nationalsozialistische Wiederbetätigung in jeglicher Form genauso wie Judenhass jedweder Prägung auf das Schärfste ab. Mit dieser Regierungsvorlage, die neben dem Verbotsgesetz auch das Abzeichengesetz, das Uniform-Verbotsgesetz, das Symbole-Gesetz und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen betrifft, erreicht die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel, nämlich die Bekämpfung des Judenhasses, jedoch nicht, weil sie damit an dessen Wurzeln komplett vorbeiarbeitet“, erklärte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan.

Aktueller Judenhass fast ausschließlich importiert

Es sei nämlich offenkundig, dass der aktuell auf unseren Straßen sichtbare Judenhass nicht nationalsozialistischer Wiederbetätigung entspringe, sondern fast ausschließlich „im Zuge der jahrelangen und meist illegalen Masseneinwanderung aus dem islamischen Kulturraum importiert“ worden sei. „Und genau das ist der Punkt: Diese Gesetzesnovelle geht an den Ursachen des Judenhasses der Gegenwart völlig vorbei, weil es ÖVP und Grüne im Gegensatz zu uns Freiheitlichen scheuen, diese Ursachen klar zu benennen, und die illegale Masseneinwanderung weiter ungebremst zulassen. Daher muss man diese Verbotsgesetz-Novelle auch als ein ‚sich trügerisch in Sicherheit Wiegen‘ bezeichnen, mit dem die Regierungsparteien an den falschen Schrauben drehen und damit auch noch eine in mehrerlei Hinsicht bedenkliche Rechtslage schaffen“, führte Stefan weiter aus.

Völlig unverhältnismäßige Strafdrohungen für Beamte

So stelle etwa der Umstand, dass Beamte im Falle einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz unabhängig vom Strafmaß automatisch ihr Amt verlieren sollen, „eine überschießende Unverhältnismäßigkeit gegenüber anderen Straftaten“ dar: „Sexueller Missbrauch von Unmündigen, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Reisen für terroristische Zwecke, Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten – wie etwa der Hamas – oder die Preisgabe von Staatsgeheimnissen sind nur einige Beispiele für Strafdelikte, die nach einer Verurteilung entsprechend der derzeitigen Rechtslage nicht zu einem automatischen Amtsverlust führen. Das heißt, ein verurteilter Sexualstraftäter, der einem Kind schweres, lebenslanges Leid zugefügt hat, oder jemand, der den Terror der Hamas gutheißt, darf weiterhin Beamter sein, ein nach dem Verbotsgesetz Verurteilter auch mit einer minimalen Strafe aber nicht.“

Hochzeitsfotos der Großeltern in Uniform werden kriminalisiert

Als mindestens ebenso problematisch wertete der freiheitliche Justizsprecher die geplante Möglichkeit der Einziehung von Gegenständen, ohne dass diese in einem Zusammenhang mit einer konkreten, mit Strafe bedrohten Handlung stehen, für die dann der Besitzer aber Gewähr leisten muss, dass diese nicht zur Begehung einer Straftat verwendet werden. „Damit wird eine Beweislastumkehr geschaffen, die nicht nur unzulässig, sondern auch absurd ist. Konkret könnte das nämlich bedeuten, dass zum Beispiel ein in der NS-Zeit aufgenommenes Hochzeitsfoto mit dem Bräutigam in Soldatenuniform, wie sie wahrscheinlich -zigtausende Familien als bloße Andenken an die Großeltern oder Urgroßeltern ohne irgendeinen politischen Hintergrund besitzen, eingezogen wird und der Besitzer dann vor dem Richter erklären muss, dass er damit keine Straftat gegen das Verbotsgesetz plant - das ist doch grotesk“, so Stefan.

Verbotsgesetz wird ursprünglichem Ziel entfremdet

Die am vorgeblichen Ziel vorbeigehende Verbotsgesetz-Novelle samt überschießenden und schwammigen Formulierungen deute daher sehr stark darauf hin, dass die Regierung unter Beifall der rot-pinken Schein-Opposition eigentlich ganz andere Absichten verfolgt. „Während der ‚Corona-Pandemie‘ ist das Verbotsgesetz mehrmals gegen Regierungskritiker angewendet worden, obwohl diese keinerlei Verharmlosung und schon gar nicht die Verherrlichung des Nationalsozialismus im Sinn hatten, sondern aufgrund der massiven Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte ihrer Sorge vor totalitären Entwicklungen Ausdruck verleihen wollten – manchmal sicherlich auf ungeschickte und überzogene Art und Weise. Gleichzeitig wird auch die FPÖ immer wieder von politischen Gegnern in Parteien und Medien ohne jegliche Grundlage in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt. Es besteht daher in der Tat die massive Gefahr, dass das Verbotsgesetz seinem ursprünglichen Zweck völlig entfremdet wird und stattdessen lästige Kritiker kriminalisiert werden sollen. In einem gefestigten demokratischen Rechtsstaat darf so etwas daher keinesfalls hingenommen werden“, warnte Stefan.


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