Im Rahmen der von den Freiheitlichen eingebrachten dringlichen Anfrage ging der europapolitische Sprecher Dr. Johannes Hübner mit der großkoalitionären Verschleierungs- und Verneblungspolitik der Bundesregierung scharf ins Gericht. Hinsichtlich einer allfälligen Finanztransaktionssteuer ließ Bundeskanzler Faymann die von der FPÖ aufgeworfenen dringenden Fragen, ob er und die SPÖ sich für die Einführung von EU-Steuern aussprächen oder nicht, unbeantwortet. Es sei wohl ein Unterschied, ob eine Transaktionssteuer auf nationaler Grundlage geschaffen werde und nationale Steuerbehörden diese einhöbe, oder ob dies die EU tue, analysiert Johannes Hübner. "Vergegenwärtigen wir uns, in welcher Geschwindigkeit die Hydra der EU - die Bürokratie - wächst: Heute haben wir einen Ausgabenrahmen für die Grundkosten der EU von etwa 120 Milliarden Euro, wobei diverse Fonds gar nicht einberechnet sind.
Davon sind alleine etwa 6,7 Milliarden Euro für den sogenannten 'Außenauftritt' der EU reserviert. Vorgesehen sind alleine für den 'Hohen Vertreter' für Außenbeziehung zusätzliche 7.000 (!) Mitarbeiter, die einen monatlichen Finanzaufwand von 42 Millionen Euro verursachen werden", so Hübner. "Es ist für uns Freiheitliche besonders problematisch und mit 'Fahrlässigkeit' nicht ausreichend zu umschreiben, wenn die österreichische Bundesregierung auch nur einen Spalt zur Schaffung von EU-Steuerkompetenzen öffnet. Wenn die Europäische Union in der Lage ist, einmal Steuern selbst zu generieren, dann wird es beim Ausgabenrahmen überhaupt kein Halten mehr geben. Ist die Pforte erst einmal geöffnet, dann wird ein weiteres Anwachsen des EU-Verwaltungsapparates - der jetzt schon fast 40.000 Mitarbeiter umfasst - nicht mehr zu begrenzen sein. Wir sind der Überzeugung,dass es für jeden österreichischen Politiker eine Selbstverständlichkeit sein muss, deutlich 'Nein!' zu jeder EU-Steuer zu sagen, wenn er ernsthaft die Interessen des Volkes zu vertreten bereit ist", appelliert Hübner.
"Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissab n wird Österreich einem fremden Rechtssystem unterstellt. Der Vertrag hält ausdrücklich den Vorrang von Gemeinschaftsrecht fest. Das Recht geht dann im Zweifelsfall nicht mehr vom Volke aus, sondern vom Europäischen Gerichtshof. Bei einer derart weitreichenden Entscheidung wäre es selbstverständlich gewesen, alle verfassungsjuristischen Spielereien zu unterlassen und das Volk per Volksabstimmung zu befragen. In Wien ist die SPÖ sogar bereit, die Bevölkerung über Nebensächlichkeiten wie Hausbesorger oder Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abstimmen zu lassen. Es ist daher völlig unverständlich, dass man sich bei einem so einschneidenden Schritt wie der Aufgabe der Steuerhoheit nicht am Willen der Mehrheit orientiert. Das wäre das demokratische Mindesterfordernis gewesen", schloss Johannes Hübner.




















