20. November 2009

Kitzmüller: Kinderrechte - SPÖVP-Entwurf ist Nullum

 

Nicht genügend, setzen!

"SPÖ und ÖVP sollen ihren Entwurf zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung nicht als der Weisheit letzter Schluss präsentieren", erklärte heute die freiheitliche Familiensprecherin NAbg. Anneliese Kitzmüller. Unabhängig von der Oppositionseinigung, ohne Anhörung von Ministern im Untersuchungsausschuss keine weiteren Verfassungsgesetze zu beschließen, hätte die FPÖ dem vorliegenden Entwurf so ohnehin nicht zugestimmt.  Auf gerade einmal einer Seite würden hier Rechte, die es ohnehin in Österreich gebe "verankert" (die Kinderrechtskonvention umfasst immerhin 23 Seiten). Es handle sich nicht um eine Fortentwicklung von Familien- und Kinderrechten, sondern eher um einen "inhaltslosen Wischzettel", der Familien und Kindern keinerlei zusätzliche Rechte gegenüber dem Staat einräume, kritisierte Kitzmüller.

Ohne Verankerung des Art. 18, welcher die gemeinsame Obsorge behandelt könne die FPÖ ohnehin nicht zustimmen. Hier der Artikel 18 der Kinderrechtskonvention: "Art. 18 (1) Die Vertragsstaa en bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen." Weiters verbiete der Entwurf in seinen Erläuternden Bemerkungen sinnigerweise jegliche "Bestrafung" von Kindern (somit auch ein "Fernseh- oder Naschverbot"). "Soll damit der antiautoritären Erziehung verfassungsrechtlich zum Durchbruch verholfen werden? - Nicht mit uns", so Kitzmüller. "Diese Schwachsinnigkeiten, die ein weiteres Mal nur dazu dienen, in die familiäre Autonomie einzugreifen und Zwist bzw. Unsicherheit in den österreichischen Familien zu säen, lehnen wir Freiheitliche strikt ab."

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