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19. Februar 2021 | Land- und Forstwirtschaft

Allen landwirtschaftlichen Betrieben muss geholfen werden

FPÖ-Agrarsprecher Schmiedlechner: "Wieder ein Bauchfleck, statt echtem Corona-Rettungsschirm für die Landwirtschaft."

Ab 15. Februar kann der Verlustersatz für die von Corona indirekt betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe beantragt werden. Für diese Maßnahme werden insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Derzeit dürfen Schweinebauern und Weinproduzenten einen Antrag stellen. „60 Millionen Corona-Hilfen für alle Bauern zusammen – das kann wohl nur als Bauchfleck bezeichnet werden! Ähnlich wie beim Waldfonds ist es nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der mit viel Aufwand und Bürokratie verbunden ist. Damit kann man unsere Landwirte nicht retten“, kritisierte der freiheitliche Agrarsprecher Peter Schmiedlechner.

1.900 Euro pro Betrieb sind eine Frechheit

„Vorgesehen ist eine Aufteilung der 60 Millionen Euro an nicht zurückzahlbaren Zuschüssen auf 40 Millionen Euro für die Schweinebauern und 20 Millionen Euro für alle übrigen Sektoren. Das sind bei rund 21.000 Schweinehaltern ca. 1.900 Euro pro Betrieb. Wahrlich kein Rettungspaket, das seinen Namen verdient. Die Situation im Schweinefleischbereich ist besonders schwierig, die Preisrückgänge machten bis zu 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. Deswegen verstehe ich die Dringlichkeit der Zuschüsse an die Schweinebauern. Aber auch viele andere Sparten leiden, die Großabnehmer aus der Gastronomie und Hotellerie fehlen bereits zu lange, wir müssen dringend Maßnahmen setzen und allen helfen“, so Schmiedlechner.

Bauernsterben nicht weiter tatenlos zusehen

Der Agrarsprecher verlangte folgerichtig nach einem Rettungsschirm für alle Landwirte. „Es braucht nicht nur viel mehr Geld für den Verlustersatz für Bauern, es braucht auch weitere zusätzliche Maßnahmen. Wir müssen unsere heimische Lebensmittelproduktion stärken und den Selbstversorgungsgrad ausbauen, nicht dem Bauernsterben weiter zusehen!“, betonte Schmiedlechner und verlangte unter anderem den Erlass der gesamten SV-Beiträge während der gesamten Corona Krise – das heißt für 2020 und 2021 – für alle Bäuerinnen und Bauern.


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