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13. Februar 2019 | Inneres

Anti-Gewalt-Paket passierte den Ministerrat

Keine "Bedingte" mehr für Vergewaltiger, Schutzzonen für Gewaltopfer: "Task Force Strafrecht" erarbeitete mehr als 50 Maßnahmen zu Strafrechts-Verschärfung, Opferschutz und Täterarbeit.

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler HC Strache präsentierten heute, Mittwoch, im Ministerrat das Anti-Gewalt-Paket für höhere Strafen gegen Gewalttäter und mehr Opferschutz.

Andreas Ruttinger

Der Ministerrat beschloss heute, Mittwoch, das sogenannte Anti-Gewalt-Paket, mit dem eine Verschärfung des Strafrechts sowie eine Verbesserung des Opferschutzes und der Täterarbeit gesetzlich verankert werden sollen. Die mehr als 50 Einzelmaßnahmen sind das Ergebnis der sogenannten „Task Force Strafrecht“ unter Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Die Maßnahmen gelten als direkte Reaktion auf die zunehmende Gewalt gegenüber Frauen und Kindern, vielfach durch Asylwerber und/oder Ausländer.

Zwei Jahre Mindeststrafe für Vergewaltiger

Primär geht es um Verschärfungen im Strafrecht. So soll es bei Vergewaltigungen keine bedingten Verurteilungen mehr geben, zumindest ein Teil der Strafe muss im Gefängnis abgesessen werden. Zudem wird die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht. Härtere Strafen sind auch für Rückfalltäter oder für Taten gegenüber unmündigen oder besonders schutzbedürften Menschen vorgesehen.

Strafen für unerlaubte Bilder-Veröffentlichungen

Verschärft werden sollen auch die Maßnahmen gegen beharrliche Verfolgung („Stalking“), etwa bezüglich Veröffentlichung von Bildern oder Fakten ohne Zustimmung der Betroffenen (etwa in sozialen Medien). „Junge Erwachsene“ zwischen 18 und 21 sollen bei Gewaltverbrechen oder Terrorismus künftig nicht mehr milder bestraft werden, sondern unter das Erwachsenen-Strafrecht fallen.

50 Meter Schutzzone rund um Gewaltopfer

Beim Opferschutz sind einige wichtige Neuerungen vorgesehen, etwa den möglichen Wechsel in andere Bundesländern für Frauen in Frauenhäusern oder die Ausdehnung des bisherigen Betretungsverbotes für Gewalttäter in ein Annäherungsverbot, für das ein genereller Mindest-Schutzabstand von 50 Metern zum Opfer gelten soll. Zudem ist die Einrichtung einer dreistelligen Frauen-Notrufnummer vorgesehen. Auch bei der Täterarbeit sind Maßnahmen geplant, etwa durch „Gewaltinterventionszentren“, die aus ihrer Wohnung Weggewiesene verpflichtend betreuen.

„Zunehmende Gewalt gegen Frauen und Kinder unerträglich“

„Die zunehmende physische und auch psychische Gewalt gegen Frauen und Kinder ist unerträglich. Hier muss energisch ein Riegel vorgeschoben werden. Nur harte Strafen sind dabei zielführend. Wer sich an Frauen und Kindern vergreift, hat mit härtesten Konsequenzen zu rechnen“, kommentierte Vizekanzler HC Strache das Maßnahmen-Paket.

Bedürfnis der Allgemeinheit nach Gerechtigkeit

Es habe in den ersten Tagen viel Kritik gegeben, dass höhere Strafen Täter nicht abschrecken würden, „aber ich denke, diese Kritik greift zu kurz. Einerseits ist jeder einzelne Täter, der sich von einer hohen Strafe, die ihn erwartet, von einer geplanten Tat abbringen lässt, ein Erfolg. Andererseits geht es auch darum, durch die Höhe der Strafen dem Bedürfnis der Opfer, aber auch der Allgemeinheit nach Gerechtigkeit zu entsprechen“, so der Vizekanzler.

Strafen auch für „Behördentäuschung“ durch Asylanten

Innenminister Herbert Kickl gehen diese Pläne noch nicht weit genug: Wie er nach dem Ministerrat erklärte, fordert er eigene Tatbestände im Asylbereich, etwa bei „Behördentäuschung“ durch falsche Angaben zu Alter oder Herkunft. Ansonsten zeigte sich der Innenminister zufrieden mit den geplanten Maßnahmen, weil man nun nicht mehr „im luftleeren Raum hänge“ bei Strafverschärfungen. Kickl schloss mit der Bemerkung, dass auch in diesem Fall „das Recht der Politik folge“.


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