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28. Juni 2018 | Arbeit und Soziales

Arbeitszeitflexibilisierung: FPÖ und ÖVP garantieren Freiwilligkeit!

Freiwilligkeitsgarantie für die 11. und 12. Überstunde wird gesetzlich verankert.

Foto: bridgesward / pixabay.com

Nachdem der Initiativantrag von FPÖ und ÖVP zur Arbeitszeitflexibilisierung von mehreren Seiten missinterpretiert wurde, soll nun mit einem Abänderungsantrag, der nächste Woche eingebracht wird, Klarheit geschaffen werden. Die Klubobmänner Walter Rosenkranz (FPÖ) und August Wöginger (ÖVP) betonten heute, Donnerstag, dass die „Freiwilligkeitsgarantie“ für die 11. und 12. Überstunde gesetzlich verankert wird.

Überstunden-Abgeltung in Zeit oder Geld

Niemand werde zu einer längeren Arbeitszeit gezwungen, weder werde in Kollektivverträge noch in Betriebsvereinbarungen eingegriffen. Der Arbeitnehmer könne außerdem entscheiden, in welcher Form er seine Überstunden abgegolten haben möchte, entweder in Form von Geld oder Freizeit. „Der Arbeitnehmer wird kein Knecht sein“, versicherte Rosenkranz. Er kritisierte die Panikmacherei und Verunsicherung, die derzeit geschürt werde: „Das Gesetz wird den Arbeitnehmern viel Freude bereiten!“

Absage an Klassenkampf

In Richtung der SPÖ, der Gewerkschaften, aber auch selbsternannter Experten meinte Rosenkranz, dass der „Zwölf-Stunden-Tag“ keine Erfindung von FPÖ und ÖVP sei. Die Sozialdemokraten hätten dies bereits gefordert, sogar in Christian Kerns „Plan A“ war er enthalten. Rosenkranz stellte abschließend fest: „Den Klassenkampf wie im 19. Jahrhundert gibt es nicht!“ Es würden die Argumente fehlen, warum die Gewerkschaft nun zum Streik aufrufe.


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