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24. Jänner 2019 | Arbeit und Soziales

„Argumentation der EU-Kommission ist falsch!“

Vilimsky zum Vertragsverletzungsverfahren wegen indexierter Familienbeihilfe: "Österreich handelt hier EU-Rechts-konform, und wir werden das auch beweisen."

FPÖ-Generalsekretär und EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky zum Vertragsverletzungsverfahren wegen indexierter Familienbeihilfe: "Österreich handelt hier EU-Rechts-konform, und wir werden das auch beweisen."

Werner Grotte

Der freiheitliche EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky sieht dem nun angekündigten Vertragsverletzungsverfahren wegen der Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe mit Gelassenheit entgehen. „Österreich wird ausreichend Möglichkeit haben, seine Argumente zu liefern, weshalb die Indexierung wichtig und notwendig war und auch nicht dem EU-Recht widerspricht“, so Vilimsky.

Familienbeihilfe wird nicht aufgrund von Erwerbstätigkeit ausbezahlt

„Zum wiederholten Mal möchte ich klarstellen, dass die permanent gebrachte Argumentation der EU-Kommission in Bezug auf unsere Familienbeihilfe falsch ist! Die EU-Kommission und vor allem Kommissarin Marianne Thyssen meint, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen. Übersehen wird wieder einmal, dass die Familienbeihilfe im Gegensatz zu ähnlichen Familienleistungen von anderen Staaten NICHT aufgrund einer Erwerbstätigkeit bezahlt wird", argumentiert Vilimsky.

Das Familienlastenausgleichsgesetz besage eindeutig, dass diese Sozialleistung aufgrund des Wohnortes eines Kindes bei einem Elternteil ausbezahlt wird. Außerdem werde der Familienlastenausgleichsfonds überwiegend durch Dienstgeberbeiträge und Einkommenssteuern finanziert. Die Arbeitnehmer finanzieren diesen Fonds mit ihren Beiträgen nicht. "Deshalb fällt Thyssens Linie vom ,Arbeiter zweiter Klasse‘ ohnehin schon wie ein Kartenhaus in sich zusammen!“, resümiert der EU-Delegationsleiter.

Familienbeihilfe in Ost-Staaten schönes Zusatzeinkommen

Außerdem stellte Vilimksy klar: „Die Familienbeihilfe ist eine vom Staat teilweise Refundierung der Unterhaltskosten, die Eltern aufgrund ihrer Kinder entstehen. Ziel ist nicht, dass dieser Mehraufwand komplett abgedeckt wird oder sogar ein Zusatzeinkommen entsteht. Wenn man bedenkt, dass etwa Familien in Rumänien mit einem monatlichen Nettoeinkommen von umgerechnet etwa 43 Euro (!) pro Familienangehörigen vom rumänischen Staat für ein Kind 17,6 Euro bekommen, dann lässt sich leicht ausmalen, dass die österreichische Familienbeihilfe hier zu einem Zusatzeinkommen wird. Das kann nicht Sinn der Sache sein.“ Deshalb sei auch die Indexierung der Familienbeihilfe mehr als gerecht. Der durchschnittliche Nettolohn liegt in Rumänien bei rund 500 Euro monatlich, in Bulgarien sind es gar nur 400 Euro.


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