Skip to main content
18. April 2018 | Asyl

Asylwerber in Krankenhäuser: Meldepflicht für Ärzte!

Behörden müssen rechtzeitig über Entlassungstermine von zu abschiebenden Asylwerbern informiert werden.

Foto: Petra B. Fritz / flickr.com (CC BY-ND 2.0)

Die von Innenminister Herbert Kickl beantragten Änderungen im Fremdenrecht sehen auch Maßnahmen vor, die das illegale Abtauchen von rechtskräftig abgelehnten Asylwerbern deutlich erschweren. Unter anderem werden auch Krankenhäuser in die Pflicht genommen, wenn dort Flüchtlinge behandelt werden müssen. Die Behörden müssen rechtzeitig über voraussichtliche Entlassungstermine von Asylwerbern informiert werden, um geplante Abschiebungen effektiv vorbereiten und durchführen zu können. „Die ärztliche Schweigepflicht wird dabei nicht verletzt“, so Innenminister Kickl.

Heimreise-Urlaub hat Konsequenzen

Der Minister stellt auch ein dubioses Phänomen ab. Sollte ein bereits anerkannter Flüchtling – also ein Asylant -  Urlaub in seinem Heimatland machen oder sich freiwillig dort wieder niederlassen, muss der Asylstatus aberkannt werden. Neu wird im Fremdenrecht geregelt, dass das Aberkennungsverfahren deutlich schneller als bisher durchgeführt werden soll.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.