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18. April 2018 | Asyl

Asylwerber müssen zukünftig einen Beitrag zu ihren Grundversorgungskosten leisten

Auch die Daten von den Handys der Asylwerber sollen überprüft werden dürfen.

Bisher durften Fremde nur zum Zweck der Feststellung von Beweismitteln durchsucht werden, nun wird dies auf Bargeld ausgeweitet. Bis zu 840 Euro dürfen dem Asylwerber abgenommen werden, das entspricht den Versorgungskosten für 40 Tagen. Auch für die Versorgung von Kindern muss ein Beitrag geleistet werden.

Auswertung der Handydaten von Asylwerbern

Auch sollen die Daten von den Handys der Asylwerber überprüft werden dürfen. Vor allem, wenn es Zweifel an der Identität oder Reiseroute der Flüchtlinge gibt. Diese Informationen sind für das Asylverfahren von großer Bedeutung und können selbiges deutlich beschleunigen sowie falsche Angaben rasch aufdecken. Sollten auf den sichergestellten Datenträgern Hinweise auf kriminelle Aktivität gefunden werden, müssen diese den Ermittlungsbehörden übermittelt werden. Durch dieses Vorgehen können auch Kriminelle rasch überführt werden.


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