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14. Juni 2021 | Finanzen, Tourismus

Behörde will geplagte Zimmervermieter auch noch schröpfen

FPÖ-Tourismussprecher Hauser: "Tourismusabgaben für Betriebe sind bis zur Auszahlung der längst fälligen Entschädigungen zu stunden."

„Es ist wohl eine Dreistigkeit ersten Ranges: Der Großteil der touristischen Vermieter mit mehr als zehn Betten, die mit Paragraph 28 EStG abrechnen, hat erst seit April 2021 die Möglichkeit, überhaupt um eine Entschädigung, nämlich den Verlustausgleich, anzusuchen, und die meisten von ihnen haben noch keine solche erhalten. Dieser Tage flatterte den Betrieben jedoch ein Schreiben der Behörde ins Haus, wonach der Pflichtbeitrag nach dem Tiroler Tourismusgesetz für das Jahr 2021 bis zum Ende des Monats fällig sei“, erklärte der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser.

Zahlungsbescheide außer Kraft setzen!

„Wir Freiheitlichen fordern, dass jene Betriebe, die noch nicht entschädigt wurden, die Zahlung ans Land erst nach Erhalt der Entschädigung leisten müssen! Bis zur Auszahlung ist auf jeden Fall der Zahlungsbescheid außer Kraft zu setzen und die Abgabe zu stunden, denn es handelt sich ja immerhin für viele Betriebe um mehrere hundert Euro!“, betonte Hauser.


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