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26. April 2017 | Parlament

Belakowitsch-Jenewein: Das Heimopferrentengesetz ist einer erster wichtiger Schritt

Heutige Beschlussfassung im Parlament ist Basis für eine umfassende Wiedergutmachung und Aufarbeitung.

Im Zuge der heutigen Nationalratssitzung im Parlament wurde das Heimopferrentengesetz beschlossen, bei dem ehemalige Heimkinder, die Opfer von Missbrauch waren, zukünftig finanzielle Unterstützung erhalten. 300 Euro sollen es pro Person und Monat zusätzlich zu deren bestehender Pension sein. Die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein bezeichnet diese Beschlussfassung als „wichtigen Schritt, um von Seiten der Republik gegenüber den Opfern des jahrzehntelangen Martyriums in der österreichischen Heimerziehung einen bescheidenen finanziellen Ausgleich zu schaffen“.  

Schutz vor Kindesmissbrauch als gemeinsame Staatsaufgabe

In diesem Zusammenhang sei auch wichtig, dass die Bezugsberechtigten diese Opferrente unabhängig von sonstigen Bezügen, etwa aus der Mindestsicherung oder einer Ausgleichszulage, brutto für netto bekommen und sie auch unpfändbar bleibt. Hinzu kommt eine automatische Valorisierung auf Basis der jährlichen Pensionsanpassungen. „So wird auch rechtlich festgelegt, dass dieses Geld tatsächlich den Opfern zugutekommt und von keinen Kürzungen bedroht ist. Erfreulicherweise sind die Regierungsparteien zumindest in diesen Punkten unseren Argumenten und Vorschlägen gefolgt“, sagte Belakowitsch-Jenewein in ihrer heutigen Rede. Das sei jedoch nur der erste Schritt gewesen, denn nun müsse man sich auch in einem weiteren Schritt der zweiten Gruppe widmen, die in der außerschulischen Jugenderziehung, in alternativen Kommunen und in der Vereinsarbeit Opfer von Übergriffen durch Gewalt und sexuellen Missbrauch wurden. „Auch hier gibt es viel aufzuarbeiten und die jetzt eingesetzte Rentenkommission bei der Volksanwaltschaft sowie budgetär in Aussicht genommene finanzielle Mittel für Dokumentation und Beratung sind ein wichtiger Schritt für eine umfassenden Wiedergutmachung und Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels in der Kinder- und Jugendbetreuung“, so die FPÖ-Abgeordnete. Der Kinderschutz vor Gewalt und vor sexuellem Missbrauch müsse außerdem eine gemeinsame Staatsaufgabe werden. Dabei bestehe auch die Überlegung, inwieweit nicht bei den straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen Handlungsbedarf bestehe, um potenziellen Tätern zu signalisieren, dass sie lebenslang verfolgt werden können, so Belakowitsch-Jenewein. 


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