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28. Juni 2017 | Justiz

Brückl: Ausländische Straftäter konsequent abschieben!

EuGH-Urteil torpediert die Abschiebung ungarischer und rumänischer Häftlinge!

Erst kürzlich haben zwei Anfragen an das Justizministerium ergeben, dass im Jahr 2016 nur 4,2 Prozent aller ausländischen Straftäter in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben worden sind. „Bei allem Respekt für die österreichische Justiz, aber das ist beileibe nicht der großartige Erfolg, als den Minister Brandstetter das nun verkaufen will, sondern vielmehr ein Beleg dafür, dass die Bemühungen in diesem Bereich nach wie vor absolut unzureichend sind. Das größte Versagen sei jedoch bei den Abschiebungen von sog. Drittstaatsangehörigen zu orten. Im Jahr 2016 habe das Justizministerium nur 27 Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung an Drittstaaten gestellt. Dieses Versagen sei einfach nur peinlich und beschämend“, äußert der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Hermann Brückl Kritik an der Politik des Justizministers. 

Von 4810 ausländischen Häftlingen nur 196 abgeschoben

So seien im Jahr 2016 bei einer Gesamtzahl von 4810 ausländischen Häftlingen nur 196 Strafgefangene aus EU-Mitgliedstaaten und sechs Insassen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten an ihre Heimatländer abgeschoben worden. „Gerade im Hinblick auf Straftäter aus Drittstaaten ist diese Bilanz vernichtend, da Häftlinge aus Drittstaaten knapp 42 Prozent aller ausländischen Straftäter in den österreichischen Justizanstalten ausmachen. Wo da der großartige Erfolg der österreichischen Justiz  sein soll, erschließt sich bei genauerem Hinsehen überhaupt nicht. Wo ist der große Erfolg, wenn im Jahr 2016 an Mazedonien und Norwegen je ein Strafgefangener und an Serbien vier Strafgefangene zum weiteren Strafvollzug überstellt werden?“, kritisiert Brückl. 

Abschiebung künftig nur nach Einzelfallprüfungen

Jetzt droht auch noch Ungemach aufgrund eines EuGH-Urteils bei der Abschiebung von rumänischen und ungarischen Straftätern, die bisher die größte Gruppen an abgeschobenen Häftlingen dargestellt haben. „Rumänische und ungarische Häftlinge dürfen künftig nur mehr nach Einzelfallprüfungen der Haftbedingungen in ihre Heimatländer verbracht werden. Das wird aller Voraussicht nach dazu führen, dass die Anzahl der abgeschobenen Straftäter weiter drastisch reduziert wird“, erläutert Brückl. Dieser Zustand sei inakzeptabel. „Angesichts der enormen Kosten, die der Steuerzahler für ausländische Inhaftierte berappen muss, besteht ein klarer Auftrag an die Verantwortlichen, die Versäumnisse der Vergangenheit schleunigst zu beseitigen, fordert Brückl abschließend.


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