„Der Rechnungshof bestätigt in seinem Bericht über das Pandemie-Management der Gesundheitsbehörden über das erste Jahr der Covid-19 Pandemie die Kritik, die wir Freiheitlichen ständig betonten. Der Bund hat weder die notwendigen organisatorischen Strukturen, noch die personellen Grundvoraussetzungen für einen Pandemiefall sichergestellt. Das ist insofern bedenklich, als dass sogar im Risikobericht 2019 bereits festgestellt wurde, dass eine Seuche im Humanbereich als hohes Risiko zu erwarten ist und hier Handlungsbedarf besteht, zumal der nationale Pandemieplan aus dem Jahr 2006 bereits stark veraltet war“, so der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Alois Kainz.
Grüner Gesundheitsminister versagte auf ganzer Linie
„Auf personeller Ebene waren Schlüsselpositionen zu lange unbesetzt wie etwa die „Generaldirektion für öffentliche Gesundheit“, die, obwohl die Stelle bereits seit 2019 vakant war, erst Ende 2020 besetzt wurde. Als oberstes Organ, das das Pandemie-Management der Gesundheitsbehörden zu leiten, steuern und bundesweit zu koordinieren hat, versagte der Gesundheitsminister auf mehreren Ebenen. Obwohl hier der Gesundheitsminister klare Vorgaben zu geben hatte, war im laufenden Krisenmanagement zwischen dem Bund und den Ländern oftmals unklar, wer wofür verantwortlich war. Dies führte zu Doppelgleisigkeiten, die die ohnedies bereits schwierige Lage nur noch komplizierter und langwieriger machte,“ so Kainz.
Epidemiegesetz aus 1913 gehört endlich reformiert
„Leider hat die Bundesregierung die bisher gewonnen Erfahrungen laut den Feststellungen des Rechnungshofes noch immer nicht zur Weiterentwicklung genutzt! Noch immer nimmt der Gesundheitsminister seine Rolle als oberstes Organ nicht im angemessenen Ausmaß wahr, weshalb es immer noch zu unkoordinierten Handlungen zwischen Bund und Ländern kommt, was alleine die Beibehaltung der Maskenpflicht für Wien als einziges Bundesland in ganz Österreich zeigt. Außerdem gibt es noch immer kein modernisiertes Epidemiegesetz, denn das Gesetz stammt noch immer aus dem Jahr 1913 und wurde nur durch unzählige Novellen ergänzt, wodurch das Gesetz nur noch mehr verschlechtert wurde. Um den Empfehlungen des Rechnungshofes zu entsprechen, sollte daher unbedingt endlich ein Entwurf für ein modernisiertes Epidemiegesetz ausgearbeitet werden, das auch die Zusammenarbeit der einzelnen Behörden untereinander regelt“, fordert Kainz.