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11. März 2019 | Land- und Forstwirtschaft

Bundesregierung legt „Aktionsplan für sichere Almen“ vor

Nach Tiroler "Kuh-Urteil": Aktionsplan bringt Gesetzesänderung und Verhaltenskodex für Besucher von Almen.

Nach dem aufsehenerregenden "Kuh-Urteil" gegen einen Tiroler Almbauern hat die Bundesregierung nun einen Aktionsplan erarbeitet, den sie heute, Montag, in Wien präsentierte. „Das Problem ist größer als der Fall, der vor einigen Wochen bekannt wurde“, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz. „Es geht um das gute Miteinander von Landwirtschaft und Tourismus auf Österreichs Almen. Dieses Miteinander wollen wir mit dem vorgelegten Aktionsplan ebenso stärken wie die Eigenverantwortung, die alle Besucher unserer Naturlandschaften tragen.“ Rund 8.000 bewirtschaftete Almen in Österreich sind gleichermaßen wichtig für die Landwirtschaft wie auch für den Tourismus. In der jüngeren Vergangenheit war es allerdings immer wieder zu Kuh-Attacken auf Wanderer – meist mit Hund – gekommen, eine davon endete im Vorjahr für eine deutsche Touristin tödlich.

Bisher lag gesamte Verantwortung beim Tierhalter

„Neben einem Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen und einem Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft werden wir das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ändern. Damit haben wir einen einheitlichen Rahmen für das Verhalten auf Almen und Weiden, auf den sich Personen, Behörden und Gerichte direkt beziehen können“, erklärte dazu Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Es sollen darin Fragen wie etwa „wie verhält man sich in der Nähe von Weidevieh?“, „wieviel Meter Abstand sollte man halten?“ und „wie werden Hunde auf Almen und Weiden richtig mitgeführt?“, erläutert werden. Bisher hat das ABGB praktisch die gesamte Verantwortung dem Tierhalter, also den Landwirten, übertragen und damit auch die Haftungsfragen.

"Wollen Almen nicht einzäunen oder sperren"

„Der freie Zugang zu Almen, der Durchgang durch Weiden und die Querung bewirtschafteter Almflächen auf den entsprechenden Wegen ist ein wichtiger Punkt. Wir wollen nicht, dass Almen oder Weideflächen vollständig eingezäunt werden oder gesperrt werden müssen. Dazu wollen wir die Menschen über das Verhalten von Wild- und Nutzieren besser aufklären“, ergänzte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein.

Ausgeweiteter Versicherungsschutz

Auch der Versicherungsschutz für die Almbesitzer und Landwirte soll in diesem Zusammenhang ausgeweitet werden. „In Punkto Versicherungsschutz sind dann auch die Bundesländer in der Pflicht, um den Landwirten mit einer Kostenübernahme unter die Arme zu greifen. Die Länder sind aufgefordert, hier entsprechende Maßnahmen zu setzen und finanziell vorzusorgen. Mit dieser Gesetzesänderung wird eine gute Lösung im Sinne der heimischen Landwirte und Almwirtschaft geschaffen“, so der freiheitliche Agrarsprecher Maximilian Linder.


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