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14. Juni 2018 | Arbeit und Soziales

Dank Bundesregierung: Mehr Flexibilität für heimische Arbeitnehmer

Initiativantrag im Nationalrat erfüllt Wünsche der Sozialpartner - Arbeitnehmer und Unternehmer profitieren.

ÖVP und FPÖ haben im Nationalrat einen Initiativantrag zur Felxibilisierung der Arbeitszeiten eingebracht.

jarmoluk / pixabay.com

FPÖ und ÖVP haben heute, Donnerstag, im Nationalrat einen Initiativantrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eingebracht. Die Eckpunkte orientieren sich dabei an den Vorschlägen der Sozialpartner vom Juni 2017 und übrigens auch am „Plan A“ des damaligen SPÖ-Bundeskanzlers Christian Kern. Beschlossen werden soll das Gesetz nach der Begutachtung im Juli und per 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

Anpassung an moderne Lebenswelten

Ziel der Flexibilisierung ist die Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten, mehr Freiheit/Freizeit für Pendler und Familien, die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf, die Möglichkeit zum verlängerten Wochenende aber auch die Auftragssicherung durch Abdeckung von Spitzenzeiten.

So wirkt die Flexibilisierung in der Praxis - einige Fallbeispiele:

Hochzeit an zwei Samstagen im Gasthaus: Kellner und Koch arbeiten je zweimal elf Stunden; die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag. Bei beiden entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (zwei Stunden Normaltarif plus vier Überstunden mit Zuschlag); dafür bekommen sie einen Tag frei.

Ein Installateur braucht am Donnerstag elf Stunden, weil er zwischendurch einen Ersatzteil beschaffen muss; es entsteht ein Zeitguthaben von vier Stunden (eine Stunde Normaltarif, zwei Überstunden mit Zuschlag). Am Freitag danach geht er dafür um 12.00 Uhr nachhause.

Ein IT-Programmierer hat Gleitzeit; er arbeitet acht – zehn – zehn  – zwölf Stunden; er schließt das Projekt am Donnerstag ab und bleibt dafür am Freitag zuhause.

Acht-Stunden-Tag und 40-Stunden-Woche bleiben die Regel

Unbestritten ist, dass der Acht-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit gesichert und unberührt bleibt. Die Vier-Tage Woche wird gesetzlich ermöglicht. Auch gibt es die Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit. Kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit bleiben ebenso unberührt. Das Modell der Sozialpartner sah die Erhöhung von acht auf zehn Stunden vor. Der Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche sind die Regel und bleiben. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten, es gibt keine Änderungen bei den Zuschlägen.

Ablehnungsrecht bei elfter und zwölfter Arbeitsstunde

Die geplante Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden wird eingeschränkt: Es gibt ein Ablehnungsrecht für die elfte und zwölfte Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen für jeden Arbeitnehmer (z. B. Kinderbetreuungspflichten).

Weitere Eckpunkte:

Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf zwölf Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode, wie bisher, mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung) vergütet. Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe maximal vier Mal im Jahr (nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden, wie im Sozialpartner-Papier vorgesehen). Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden werden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag ermöglicht.


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