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30. Juni 2014

Deimek: Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt

Dreimonatige Speicherung ist demokratiepolitischer Taschenspielertrick

Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgerichtshof als Verstoss gegen Grund- und Menschenrechte gewertet und gekippt. Allerdings bleibt eine weniger umfangreiche Variante bestehen, die - wie die Vorratsdatenspeicherung - alle Österreicher betrifft. SMS- und Telefondaten können von der Justiz weiterhin drei Monate rückwirkend abgerufen werden. "Das ist in etwa eine abgespeckte Version der Vorratsdatenspeicherung und völlig inakzeptabel", kritisiert der FPÖ-Telekommunikationssprecher und Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek.

"Das ist ein demokratiepolitischer Taschenspielertrick", kommentiert Deimek. Er bezieht sich dabei auf Aussagen des Verfassungsrechtlers Daniel Ennöckl. "Das völlige Aus dieser wahnwitzigen Regelung muss kommen. Es kann nicht sein, dass jeder Bürger weiterhin wie ein potentieller Attentäter behandelt wird. Hält die Bundesregierung uns etwa für die geistigen Erben Gavrilo Princips?", schließt Deimek.


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