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27. Oktober 2017 | Arbeit und Soziales

Die Arbeitslosigkeit bleibt das Hauptproblem

Die kommende Regierung muss endlich die Fehler der rot-schwarzen Koalition bei der Arbeitsmarktpolitik beheben.

Die Rolle des EU-Musterschülers in Sachen Arbeitslosigkeit hat Österreich abgelegt, nicht zuletzt durch seine großzügige Unterwürfigkeit bei der Ostöffnung des Arbeitsmarktes und der Einwanderungspolitik. Dazu kommen hausgemachte Fehler in der Bildungspolitik mit der Entwertung der Lehre. Eine Bestandsaufnahme.

Im Herbst 2011 hatte Österreich die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU. Mittlerweile ist Österreich mit einer Arbeitslosenquote von 7,5 Prozent (nach nationaler Berechnung) auf Platz neun zurückgefallen. So waren im vergangenen September 374.935 Personen auf Arbeitssuche. Das waren gerade einmal um 0,6 Prozentpunkte oder 17.004 weniger Arbeitslose als im September des Vorjahres.

Arbeitslosenimport

Aufgrund der hausgemachten Fehler sinkt die Arbeitslosigkeit in Österreich weniger stark als in den anderen EU-Ländern. Tschechien, Ungarn oder Polen weisen nicht nur wegen des höheren Wirtschaftswachstums niedrigere Arbeitslosenzahlen auf, sondern auch wegen deren „Arbeitskräfteexport“ über die Arbeitsmarktöffnung nach Österreich. Denn während die Arbeitslosigkeit bei Österreichern kontinuierlich zurückgeht, stiegt sie bei Ausländern weiter an. Im September waren beim Arbeitsmarktservice (AMS) 118.460 Nichtösterreicher als arbeitslos registriert. In den Schulungskursen des AMS ist schon fast jeder zweite Platz (42 Prozent) von einem Ausländer besetzt. Auch dieses Problem ist hausgemacht. Neben der Öffnung des Arbeitsmarktes für Osteuropäer ist auch die unkontrollierte Einwanderung dafür verantwortlich. Den Migranten fehlen großteils die Qualifikationen für den heimischen Arbeitsmarkt. So können vom AMS derzeit ein Drittel der gemeldeten freien Stellen nicht vermittelt werden, weil es dafür keine qualifizierten Bewerber unter den Arbeitslosen gibt. Bis zum Jahr 2003 lag der Anteil der offenen Stellen, die keine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung erforderten, bei rund 50 Prozent. Ab 2004 ging dieser Anteil kontinuierlich zurück und betrug 2016 nur noch 34 Prozent, vermerkt das AMS in seinem Septemberbericht.

Sinkende Lehrlingsausbildung

Zudem bestätigt das AMS den Rückgang der Lehrlingsausbildung in den heimischen Unternehmen: Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr betrug im Jahr 2007 noch 41.176, Ende 2016 wurden nur noch 32.693 Lehrlinge im 1. Lehrjahr in den Unternehmen ausgebildet. Das ist nicht nur bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung und die überbordende Bürokratie in den Betrieben. Mitverursacht ist dies auch durch die Entwertung der Lehre und des dualen Ausbildungssystems durch die Bildungspolitik der letzten Jahre. Am höchsten ist die Arbeitslosenquote im Bundesland Wien mit 12,3 Prozent. Mitverantwortlich dafür ist auch die Konzentration von anerkannten Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten in der Bundeshauptstadt. Rund zwei Drittel der im September 29.379 als arbeitslos gemeldeten Personen dieser Gruppe waren in Wien registriert. Gegenüber September 2016 ist dies ein Anstieg von rund neun Prozent. Diese Zahl wird noch weiter wachsen und hoch bleiben, da die meisten von ihnen derzeit gerade Deutsch lernen, ehe sie in weiterführenden Kursen für den Arbeitsmarkt aufgebaut werden können.

Sozialpolitik für Ausländer

„Es steht damit fest, dass das Steuergeld im AMS im überwiegenden Ausmaß für die Aus- und Weiterbildung unqualifizierter Einwanderer verwendet wird. Es darf nicht sein, dass die Österreicher nun auch das bezahlen müssen, aber gleichzeitig immer weniger arbeitslose Österreicher an AMS-Schulungen teilnehmen können“, kritisierte FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl. Kritisch äußerte sich Kickl auch zu der von der EU geplanten Änderung der Entsenderichtlinie, mit der das Lohndumping verhindert werden soll: „Die EU-übliche Flickschusterei wird das Problem nicht lösen: Entsendungen nach Österreich dauern im Schnitt ein paar Monate. Unabhängig davon, ob die Frist nun ein oder zwei Jahre beträgt, bleibt der Kostenvorteil der geringeren Sozialversicherungsbeiträge bestehen und damit auch der Wettbewerbsnachteil für Österreichs Firmen und Arbeitnehmer.“ 

NFZ 27.10.2017


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