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23. Jänner 2020 | Parlament, Innenpolitik

Direkte Demokratie muss endlich auf vernünftiges Fundament gestellt werden

FPÖ-Verfassungssprecherin Fürst: "Volksbegehren ab 250.000 Unterstützern soll automatisch in Volksabstimmung zum Thema münden."

„Die Geschichte der österreichischen Volksabstimmungen ist leider eine kurze, denn in der Zweiten Republik haben nur zwei davon stattgefunden, nämlich jene über das AKW Zwentendorf und über den EU-Beitritt Österreichs. Dies zu ändern und den Zugang zu einem Volksentscheid, einer Volksgesetzgebung, zu erleichtern, ist seit jeher ein freiheitlicher Wunsch“, berichtete gestern, Nittwoch, die FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst im Laufe der Debatte im Parlament.

Volksgesetzgebung auch gegen Willen des Parlaments

„Dazu haben wir ein Stufenmodell entwickelt: Wenn es ein Volksbegehren gibt, das entsprechend gut unterstützt wird, unsere Vorstellungen liegen hier bei vier Prozent der Stimmberechtigten, das sind ungefähr 250.000 Stimmen, dann soll dieses Volksbegehren auch zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden. Wenn es eine Mehrheit findet, soll es letztlich auch umgesetzt werden - auch gegen den Willen des Parlaments, wenn dieses nicht bereit war, das Ergebnis des Volksbegehrens umzusetzen. Es handelt sich also um eine Volksgesetzgebung, die ausnahmsweise in bestimmten Fällen ergänzend zum parlamentarischen Gesetzgebungsprozess treten soll“, erklärte die Juristin.

"Schubladisieren" von Volksbegehren vermeiden

„So soll vermieden werden, dass - wie in der Vergangenheit so oft - Volksbegehren einfach ‚schubladisiert‘ werden und in der sprichwörtlichen ‚Versenkung‘ verschwinden - und das oft trotz großer Öffentlichkeit und medialer Aufmerksamkeit“, betonte Fürst, die sich eine große Bürgerbeteiligung in Zukunft wünscht.


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