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09. August 2018 | Arbeit und Soziales, Zuwanderung, Asyl

Ein Lehrverhältnis ist kein Asylgrund

Die jüngsten Versuche der SPÖ, ein "Bleiberecht" für abgelehnte Asylwerber zu erlangen, nur weil diese eine Lehre begonnen haben, widersprechen allen gesetzlichen Grundlagen - und das nicht erst seit Antritt der jetzigen Bundesregierung.

Die derzeitigen Bemühungen der SPÖ, Abschiebungen Illegaler zu verhindern, weil diese eine Lehre begonnen haben, widersprechen allen geltenden Gesetzen.

Werner Grotte

Die derzeit von der SPÖ und einigen NGOs wieder einmal hochgekochte Diskussion um ein „Bleiberecht“ für abgelehnte Asylwerber, die eine Lehre machen, geht an allen staatlichen und europarechtlichen Grundsätzen vorbei. Flucht- und Arbeitsmigration sind zwei völlig verschiedene Dinge – und ein illegaler Einwanderer ohne Asylgrund hat das Land zu verlassen, mit oder ohne angefangener Lehre.

Schon SPÖ-Minister Hundstorfer gab dazu klare Direktiven

Diese Grundsätze sind auch kein Produkt der jetzigen Bundesregierung. Der ehemalige SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer stellte bereits im Jahr 2012 auf eine entsprechende Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch fest, dass ein negativer Asylbescheid auch in solchen Fällen ein Ende des Aufenthalts in Österreich zu bedeuten hat. Nach wie vor gilt also:

O Die Aufnahme einer Lehrstelle kann geltendes Asylrecht nicht obsolet machen.

O Die Entscheidungsfindung über die Erteilung von Asyl kann nicht von staatlichen Stellen an private Unternehmen übertragen werden.

O Die geltende Rechtslage besagt laut Berufsausbildungsgesetz (BAG), dass ein Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Dauer endet, sobald ein negativer Asylbescheid vorliegt.

O Diese Regelung entspricht den unionsrechtlichen Vorgaben.

O Einwanderungsformen „Asyl“ und „Arbeitsmigration“ sind strikt zu trennen, es muss eine klare Differenzierung der Bereiche qualifizierte Arbeitsmigration, EU-Mobilität und Asyl geben.

O Der Fokus muss auf dem Arbeitsmarktzugang für Statusberechtigte liegen, nämlich den 34.000 in Österreich anerkannten Schutzberechtigten, die derzeit arbeitssuchend gemeldet sind, darunter fast 1.300 Lehrstellen-Suchende.

O Personen mit einer rechtstaatlichen negativen Entscheidung sind keine Flüchtlinge und auch keine Asylwerber mehr, sondern ausreisepflichtige Fremde.

"Aberwitzige Konstrukte, um die österreichische Justiz auszuhebeln"

Die derzeitige Position der SPÖ ist also mehr als verlogen. „Hier werden aberwitzige Konstrukte entworfen, die alle nur einen Zweck haben, nämlich die österreichische Justiz ad absurdum zu führen. Nicht nur, dass hier versucht wird, geltende Gesetze auszuhebeln, es wird auch massiv gegen Gleichheitsgrundsätze verstoßen. Ein negativer Asylbescheid gilt für alle, die zu Unrecht um Asyl in Österreich angesucht haben, gleich. Es gibt keinen Grund, hier aus falsch gelebter Toleranz Sonderregelungen zu schaffen und einen Parallelarbeitsmarkt aufzutun, der noch dazu falsche Hoffnungen wecken könnte“, betonte dazu FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky.


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