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20. Jänner 2022 | FPÖ, Parlament, Wirtschaft

Energielieferungen von Strom und Gas temporär von der Umsatzsteuer befreien!

FPÖ-Energiesprecher Kassegger: "Eine vernünftige Energiepolitik mit Hausverstand wird derzeit weder in Deutschland, noch in Österreich gemacht."

„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz stellt einen Baustein einer in Europa derzeit völlig verfehlten Wirtschaft- und Energiepolitik dar, die Arbeitsplätze und Wirtschaft gefährdet“, so heute, Donnerstag, FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat.

Als Industrienation brauchen wir auch Energie

„In der europäischen Energiepolitik ist Maß und Ziel verlorengegangen“, sagte Kassegger, der das einseitige Festlegen auf das ausschließliche Vorhaben, die CO2-Emmission zu verhindern und den Umstieg auf Erneuerbare zu forcieren, kritisierte. „So werden derzeit sämtliche fossilen Brennstoffen verteufelt, die wir aber als Industrienation dringend benötigen. Wenn wir eine Industrienation sein wollen, dann müssen wir auch wissen, dass eine solche auch energieintensiv ist – nur dieses Bekenntnis gibt es offensichtlich nicht in allen Parteien“, betonte Kassegger.

"Energiewende" ist dogmatisch und planwirtschaftlich

„Das in Deutschland stattfindende Zusperren von Gas-, Atom- und Kohlekraftwerken ist kurzsichtig, nicht verantwortungsvoll, ist planwirtschaftlich und dogmatisch. Hier müsste mit Hausverstand eine vernünftige Energiepolitik gemacht werden, die gibt es aber derzeit weder in Deutschland, noch in Österreich“, betonte Kassegger.

FPÖ-Entschließungsantrag zu Umsatzsteuersenkung

„Wie können wir die österreichischen Haushalte kraftvoll gegen die derzeitige Kostenlawine bei den Energiepreisen unterstützen? Ganz einfach, indem wir die Energielieferungen von Strom und Gas temporär von der Umsatzsteuer befreien“, erklärte der FPÖ-Energiesprecher, der in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag im Nationalrat einbrachte, in dem die schwarz-grüne Regierung aufgefordert wird, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass auf Umsätze mit Strom und Gas bis zumindest 31. März 2023 keine Umsatzsteuer eingehoben wird.


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