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24. Juni 2020 | Finanzen, Wirtschaft

Entschädigungsansprüche für Gastronomiebetriebe müssen exakt nach Epidemiegesetz erfolgen

FPÖ-Tourismussprecher Hauser: "Verfassungsgerichtshof soll Klärung für Entschädigung bei Gastronomie, Beherbergung und Hotellerie schaffen."

„Das Epidemiegesetz greift von der Verordnung der Schließung der Betriebe bis eben zur Aufhebung der Schließung dieser – bei der Gastronomie war dies beispielweise am 15. Mai der Fall. Demnach müssen die betroffenen Gastronomiebetriebe exakt nach dem Epidemiegesetz bis zu diesem Zeitpunkt entschädigt werden“, forderte heute, Mittwoch, FPÖ-Tourismussprecher Gerald Hauser.

Epidemiegesetz gilt nicht nur für's Zusperren

„Wenn nämlich ein Betrieb gemäß des Epidemiegesetzes zusperren musste, sollte dieser auch genau nach diesem Gesetz entschädigt werden. Es kann wohl nicht sein, dass sich die ‚schwarz-grüne Regierungs-Chaos-Truppe‘ einfach nach Belieben aussuchen kann, mit 'welchem Schlüssel sie zusperrt und mit welchem sie wieder aufsperrt'“, so Hauser.

Entschädigungsanspruch bis Epidemie-Ende

„Der Entschädigungsanspruch - dazu gibt es auch einige Gutachten - besteht eigentlich bis zum Ende einer Epidemie. Im Epidemiegesetz ist auch festgehalten, dass die Betriebe dann voll zu entschädigen sind. Die Ausrede, dass wir ja eine Pandemie hätten, ist eine Spitzfindigkeit und eher die Ausrede eines Volksschülers, aber keine Antwort eines Regierungsmitgliedes“, erklärte Hauser.

Farce von Minister Anschober

„Wenn nun Minister Rudolf Anschober die Entschädigungsansprüche in einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage für betroffene Betriebe nach dem Epidemiegesetz bis Ende März einräumt, ist das ein erster Schritt, aber nicht mehr“, betonte Hauser, der in der Behandlung der Entschädigungsansprüche nicht nur eine Farce, sondern auch eine Ungleichbehandlung sieht, die schlussendlich der Verfassungsgerichtshof zu klären hat.


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