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EU soll sich nicht permanent in nationale Politik der Mitgliedstaaten einmischen

FPÖ-Menschenrechtssprecherin Fürst: "Hysterische Kritik an ungarischem Gesetz gegen sexuelle Beeinflussung von Jugendlichen ist völlig unangemessen."

EU soll sich nicht permanent in nationale Politik der Mitgliedstaaten einmischen - FPÖ-Menschenrechtssprecherin Fürst: "Hysterische Kritik an ungarischem Gesetz gegen sexuelle Beeinflussung von Jugendlichen ist völlig unangemessen."

Foto: FPÖ

Kritik an Österreichs aktuellem Beitrag zum „Ungarn-Bashing“ durch die EU kommt von der freiheitlichen Klubobmann-Stellvertreterin und Menschenrechtssprecherin Susanne Fürst. „Das permanente Strapazieren angeblicher ‚Werte der EU‘, um unliebsame politische Initiativen vor allem in Osteuropa zu diffamieren, ist absolut zu verurteilen. Wenn die Mehrheit des demokratisch gewählten Parlaments in Ungarn ein Gesetz im Rahmen seiner nationalen Kompetenz beschließt, ist das zu akzeptieren. Die Ansicht, dass die sexuelle Erziehung von Kindern hauptsächlich Sache der Eltern ist, kollidiert ganz sicher mit keinem einzigen Wert der EU und deckt sich mit der Auffassung einer großen Mehrheit in der Bevölkerung.“

Zynische Scheinheiligkeit der ÖVP

Es sei geradezu zynisch, wenn ausgerechnet eine ÖVP-Ministerin wie Karoline Edtstadler in Zeiten wie diesen die Grundrechte bemühe, um mit dem Finger auf andere Länder zu zeigen. „Die Etablierung des ‚3g-Regimes‘, das nach dem Willen der 'türkisen Familie' so lange bestehen soll, bis es endgültig durch einen flächendeckenden Impfzwang ersetzt wird, ist die größte Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Zweiten Republik. Gerade die Entscheidung über die Impfung von Kindern und Jugendlichen wäre auch Sache der Eltern, und nicht der Bundesregierung. Die Brutalität, mit der die schwarz-grüne Regierung dieses Überwachungsregime durchdrückt, hebt sie sogar von den mehrheitlich ebenso überzogen handelnden Regierungen Europas noch negativ ab“, sagte Fürst und verwies darauf, dass derzeit nicht bloß behauptete Werte der EU, sondern vertraglich zugesicherte Grundfreiheiten wie die Personenverkehrsfreiheit mit Füßen getreten würden.


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