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EU soll Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einstellen

Vilimsky: "Indexierung der Familienbeihilfe beendet Diskriminierung bei Zahlungen ins Ausland."

FPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Harald Vilimsky: „Die EU soll Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einstellen - die Indexierung der Familienbeihilfe beendet Diskriminierung bei Zahlungen ins Ausland."

Werner Grotte

Die mit Jahresbeginn von Österreich durchgeführte Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder stieß auf Ablehnung durch die EU, die schon am 24. Jänner ein Mahnschreiben an Österreich geschickt hat. Tenor des drohenden Vertragsverletzungsverfahrens: Es gebe keine Arbeiter zweiter Klasse und somit auch keine Kinder zweiter Klasse in der EU. Was die EU dabei übersehen hat: Die Familienbeihilfe ist in Österreich keine arbeitsabhängige Zahlung, sondern eine freiwillige Sozialleistung, egal, ob jemand arbeitet, oder nicht. Die ins Ausland überwiesenen Gelder sind nun an die Kaufkraft der jeweiligen Länder angepasst worden, daher wird etwa für Kinder in osteuropäischen Ländern nach dem neuen System weniger bezahlt, für Kinder in Skandinavien, der Schweiz oder den Niederlanden wiederum mehr. Die Bundesregierung hat gestern, Montag, ein entsprechendes Antwortschreiben nach Brüssel geschickt.

Keine arbeitsabhängige Geldleistung

Der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament, Harald Vilimsky, forderte heute, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einstellen soll. Vilimsky widerspricht einmal mehr der Argumentation der EU-Kommission: „Die österreichische Familienbeihilfe wird nicht von Arbeitnehmern finanziert. Außerdem gibt es zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten, die einkommensabhängige Beihilfen haben. Dies führt sogar dazu, dass jene Eltern, die viel verdienen, folglich viel ins System einzahlen, keine nationalen Beihilfen für ihre Kinder bekommen.“

Familienbeihilfe für Rumänen Zusatzeinkommen

In Staaten wie Rumänien würde die österreichische Familienbeihilfe ohne Indexierung sogar die vollen Unterhaltskosten für Kinder abdecken und zu einem Zusatzeinkommen für Eltern werden, so Vilimsky. Das entspreche nicht der Intention der Familienbeihilfe.

Vilimsky bezieht sich auf die EU-Kommission, die mit Stand 2018 Informationen zur Verfügung stellt. „Umgerechnet darf in Rumänien das monatliche durchschnittliche Nettoeinkommen der Eltern pro Familienangehörigen nicht höher als 43 Euro (200 RON) sein, damit die nationale Beihilfe für ein Kind in voller Höhe ausbezahlt wird (82 RON = 17,6 Euro). Die österreichische Familienbeihilfe mit Kinderabsetzbetrag beträgt aber mindestens ca. 170 Euro pro Kind und ist damit höher als das Einkommen, das Eltern in Summe maximal verdienen dürfen (bei einem Kind 600 RON = 126 Euro). Außerdem erhalten rumänische Eltern mit der Indexierung immer noch mindestens 85 Euro“, so Vilimsky. Die Indexierung beende eine Diskriminierung dahingehend, dass Eltern, die in Staaten mit hoher Kaufkraft leben, benachteiligt wurden, während umgekehrt Eltern in Staaten mit niedriger Kaufkraft massiv begünstigt wurden.

Diskriminierung für Eltern, die beide im Land leben

Weiters kritisierte der EU-Mandatar diverse Ungleichbehandlungen, die die EU-Koordinierungsregeln verursachen: „Eltern, die mit einem Kind nur in einem Staat leben, haben lediglich Anspruch auf die Familienleistungen eines Staates. Eltern, die aber in unterschiedlichen Staaten leben, haben mehrere Ansprüche und erhalten die höchstmöglichste und somit beste Familienleistung. Das ist im Grunde genommen schon eine Diskriminierung, weil Eltern, die nur in einem Staat leben, eine solche Chance auf mehr Geld nicht haben, obwohl die Kinder beider Eltern im selben Mitgliedstaat leben.“

EU-Koordinierungsregeln nicht schlüssig

„Wenn nur ein Elternteil in Österreich arbeitet, müssen wir die volle Familienbeihilfe ins Ausland zahlen, während der betroffene Mitgliedsstaat, in dem das Kind lebt, nichts bezahlen muss, wenn die dortige nationale Beihilfe niedriger ist als die österreichische. Das ist auch nicht nachvollziehbar“, meinte Vilimsky. „Die EU-Koordinierungsregeln sind nicht schlüssig und diskriminierend. Sollte die österreichische Familienbeihilfe beim EuGH landen, müsste dieser eher urteilen, dass die EU-Verordnung 883/2004 Artikel 67 und 68 überarbeitet werden müssen!“


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