Skip to main content
30. November 2018 | Europäische Union

EuGH gibt Weg in „Bevormundungsunion“ vor

Offiziell ist der Sozialstaat noch nationale Angelegenheit, aber Brüssel greift immer weiter in die Sozialpolitik ein.

Gesetz gegen Lohndumping gekippt, volle Mindestsicherung für „Schutzbedürftige“, volles Kindergeld für im Ausland lebende Kinder. Der EuGH und das Europaparlament beschneiden die Souveränität der Mitgliedstaaten und bauen die Bevormundungsunion aus, wegen der die Briten 2016 für den Ausstieg aus der EU votiert haben.

Aus dem "Brexit" nichts gelernt

Brüssel hat in den letzten Wochen gezeigt, dass sie aus dem Austritt der Briten aus der EU nichts gelernt hat und lernen will. Statt sich auf die Errungenschaften von Wirtschaftsgemeinschaft, Zollunion und Binnenmarkt zu konzentrieren und beschränken, greifen die Eurokraten, angestachelt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), immer tiefer in die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten ein.

Eingriffe in die Sozialpolitik

Österreich bekam dies gleich dreimal zu spüren. So hob der EuGH zuerst eine Anti-Lohndumpingregelung auf, die von SPÖ und ÖVP im Gefolge der Ostöffnung des Arbeitsmarktes beschlossen worden ist.

Und letzte Woche gab es gleich zwei Eingriffe in die Sozialpolitik des Landes. Zunächst entschied der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments, dass eine Indexierung, sprich Anpassung des österreichischen Kindergelds für in der EU lebende Kinder an das Preisniveau des Heimatlandes nicht rechtens sei. Sollte Österreich das dennoch umsetzen, droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

EU revanchiert sich für Nein zum Migrationspakt

Dann lieferte der EuGH eine Bestätigung für Österreichs Ablehnung des UN-Migrationspaktes: Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht weniger Sozialleistungen erhalten als eigene Staatsbürger, unabhängig davon, ob der Flüchtling nur ein befristetes Aufenthaltsrecht besitzt, entschied der EuGH – und brachte damit die Mindestsicherungsregelung des Landes Oberösterreich zu Fall, gemäß der Asylanten einen Teil dieser Sozialleistung in Sachleistungen erhalten und für deren volle Auszahlung Integrationsvorleistungen erbringen müssten.

Gleichbehandlungswahn

„Man sieht hier auch, in welche falsche Richtung die EU läuft. Das ist eine Sozialdemokratisierung der EU“, bemerkte FPÖ-Chef und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner zu diesem Urteil. Die FPÖ werde weiterhin daran festhalten und arbeiten, dass es einen Unterschied geben muss zwischen jenen, die durch Arbeit das Sozialsystem finanzieren und jenen, die noch keinen einzigen Cent in das System eingezahlt haben.

EU unterstützt Nicht-Europäer

Bei der Mindestsicherung geht es nicht um die Gleichbehandlung aller EU-Bürger, einem Eckpfeiler der EU, sondern um den Anspruch von Nichteuropäern auf Gleichberechtigung. Der wird ihnen vom EuGH voll eingeräumt.

Künftig hat also jeder angeblich „Schutzbedürftige“ Anspruch auf monatlich 837 Euro, bei einer Lebensgemeinschaft sogar 1.256 Euro und bei Kindern noch zusätzlich mehr an Geld von den österreichischen Steuerzahlern.

Magnetwirkung für Migranten

Damit zementiert der EuGH zugleich auch die Magnetwirkung des europäischen Sozialstaates auf „Flüchtlinge“ ein. Im Zusammenspiel mit dem UN-Migrationspakt, den Brüssel, Berlin und Paris unbedingt umsetzen wollen, wird das wohl einen weiteren Massenansturm auf Europa auslösen.

An den gewaltigen allmonatlichen Überweisungen in die Herkunftsländer der in Europa aufhältigen „Schutzbedürftigen“ ist erkenntlich, dass diejenigen, die es nach Österreich geschafft haben, auch ihre Zurückgebliebenen mit regelmäßigen Überweisungen unterstützen – bis sie diese im Rahmen der Familienzusammenführung ganz nachholen können. Die vielen „unbegleiteten Minderjährigen“ sind genau zu diesem Zweck überhaupt erst nach Europa geschickt worden.

Briten hatten genug von der Bevormundung

Und das ist nicht das erste Urteil, mit dem die europäischen Gerichtshöfe die Rechte von Einwanderern gestärkt haben – auf Kosten der Steuerzahler. Und diese judikative Vorleistung für die Brüsseler Eurokraten war auch einer der Gründe, weshalb die Briten sich 2016 für den Austritt aus dieser Bevormundungsunion ausgesprochen haben.

Da darf man es getrost als Drohung für den heimischen Sozialstaat auffassen, wenn der Spitzenkandidat der SPÖ, Ex-Klubobmann Andreas Schieder, für die Europawahl noch mehr „soziale Gerechtigkeit“, also die völlige Abgabe der Sozialagenden – und damit der mit den Zwangsabgaben gefüllten Sozialkassen – an Brüssel, durchsetzen will.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.