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16. April 2021 | Familie, Finanzen, Frauenpolitik

FABIAN: Extrem teuer und noch immer nicht fertig entwickelt!

FPÖ-Frauensprecherin Ecker kritisiert nicht einsatzbereites Familienbeihilfesystem: "Fast 13,5 Millionen Euro an Kosten – aber keine Kompatibilität mit anderen EU-Staaten."

FABIAN: Extrem teuer und noch immer nicht fertig entwickelt! - FPÖ-Frauensprecherin Ecker kritisiert nicht einsatzbereites Familienbeihilfesystem: "Fast 13,5 Millionen Euro an Kosten – aber keine Kompatibilität mit anderen EU-Staaten."

Foto: FPÖ

„Vor wenigen Wochen haben die ÖVP-Minister Susannne Raab und Gernot Blümel der Öffentlichkeit das Familienbeihilfeverfahren FABIAN vorgestellt und dabei vergessen, ein paar wichtige Details zu nennen. So sind etwa mit Stand Jänner 2021 Kosten in der Höhe von fast 13,5 Millionen Euro (13.445.790 Euro) entstanden, und das Projekt ist noch immer nicht vollständig fertig entwickelt“, stellte heute , Freeitag, FPÖ-Frauensprecherhin Rosa Ecker zu einer diesbezüglichen Anfragebeantwortung durch ÖVP-Minister Blümel fest, die daran erinnerte, dass es seit 2003 Projekte für ein Familienbeihilfeverfahren gab, die mehrmals abgebrochen wurden. „Welche Kosten damals entstanden sind, kann aufgrund der geltenden Skartierungsfrist (=Ausscheiden alter Akten, Anm.) von sieben Jahren nicht mehr genannt werden“, so Ecker.

Kein Datenaustausch mit anderen Staaten

„Überdies soll FABIAN erst in Folgeprojekten an das europäische System EESSI (elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten, Anm.) angebunden werden, was auch heißt, dass über FABIAN kein Austausch mit anderen Staaten stattfindet. Dies wäre insofern wesentlich, da Österreich laut EU-Recht Familienbeihilfe für im EU-Ausland wohnhafte Kinder bezahlen muss, wenn ein grenzüberschreitender Bezug zu Österreich besteht“, erklärte Ecker.

Entwicklung viel zu teuer

Die FPÖ-Frauensprecherin ist auch der Ansicht, dass FABIAN viel zu teuer entwickelt wurde. „Um einen Anspruch auf Familienbeihilfe festzustellen, braucht es kaum Parameter. Wesentliche Informationen sind der Wohnsitz der Kinder, das Alter der Kinder, Daten über den Familienbeihilfebezieher, und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten muss geprüft werden, ob Familienleistungen aufgrund einer Beschäftigung, eines Rentenanspruchs oder eines Wohnortanspruchs bezahlt werden müssen. Selbst die Berechnung der Differenzzahlungen oder der Ausgleichszahlungen kann keine Unsummen verursachen. Hier wurden Millionen Euro an Entwicklungskosten verpulvert – eine derartige Steuergeldverschwendung ist einfach nicht nachvollziehbar“, betonte Ecker.


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