Skip to main content
02. Mai 2018 | Finanzen, Familie, Zuwanderung

Familienbeihilfe ins Ausland: 100 Millionen Euro werden eingespart

Hofer: "Regierungsentwurf wurde von Experten geprüft und ist europarechtskonform."

Foto: Regina Aigner/BKA

Die Bundesregierung schafft mehr Gerechtigkeit beim Export der Familienbeihilfe. Derzeit bezahlt Österreich 273 Millionen Euro an Familien, deren Kinder nicht in Österreich leben. Durch eine Indexierung gemäß eines EUROSTAT-Indikators soll die Beihilfe, bei der es darum geht, die Lebenshaltungskosten abzudecken, an die jeweiligen Preisniveaus der Lebensmittelpunkte der Kinder angepasst werden. Für Kinder in Belgien wird es mehr Beihilfe geben. Im Gegenzug wird die Beihilfe für Länder wie Ungarn, Bulgarien oder Rumänien geringer ausfallen. Unterm Strich werden 100 Millionen Euro eingespart.

Regierungsvorschlag ist rechtskonform

Die österreichische Familienbeihilfe ist kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung. Der freiheitliche Regierungskoordinator Norbert Hofer sagte heute nach dem Ministerrat gegenüber den Medien, dass der Regierungsentwurf von sämtlichen gewichtigen Experten überprüft wurde und auch europarechtskonform sei. Die europäische Kommission hat in ihrem Entwurf zur VO 883/2004, die aktuell in Brüssel verhandelt wird, selbst festgestellt, dass es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt, über Zuerkennung und Berechnungsmethode (=Indexierung) von Familienleistungen zu entscheiden, solange dies europarechtskonform geschieht. Die Europäische Kommission indexiert die Gehälter ihrer Beamten, die nicht in Brüssel oder Luxemburg leben, ebenfalls, auch die Familienleistungen für deren Kinder. Mit 1. Jänner 2019 soll die Indexierung in Kraft treten.

Einheitliches Jugendschutzgesetz bei Rauchen und Alkohol

Beschlossen wurde auch eine Harmonisierung des Jugendschutzes. Ein einziges österreichweites Jugendgesetz regelt nun den Nichtraucherschutz, der auf 18 Jahre angehoben wurde. Auch gebrannte Alkoholika (Schnaps) dürfen erst mit 18 Jahren konsumiert werden. Weitgehende Einigung gibt es bei den Ausgangszeiten, die etwa für Jugendliche unter 14 Jahren mit 23 Uhr festgelegt wurde - Ausnahme bleibt Oberösterreich.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.