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Familienbeihilfe: Zahlungen ins Ausland sind zur Gänze einzustellen!

Eigene Landsleute und eigene Familien bedeuten der Regierung nichts – Weniger EU, dafür die Rückgabe der Kompetenzen an die Nationalstaaten muss das Ziel sein.

„Unsere eigene Bevölkerung leidet unter einer Teuerungslawine – und die Regierung tut nichts, um die Bevölkerung rasch und effektiv zu unterstützen. Nicht nur sozial schwächere Menschen sind betroffen, auch der bescheidene Wohlstand, den sich der Mittelstand erarbeitet hat, geht Stück für Stück verloren. Ganz anders agieren ÖVP und Grüne, wenn es um die Familienbeihilfe für Kinder geht, die im Ausland wohnen – da werden die Mittel ganz schnell bereitgestellt. Es kann ihnen gar nicht schnell genug gehen. Das ist eindeutig eine falsche Prioritätensetzung und das zeigt, wie wenig die eigenen Landsleute und die eigenen Familien der Regierung bedeuten. Das Urteil des EuGH ist zwar zur Kenntnis zu nehmen, aber es muss zur Folge haben, dass Österreich künftig keinen Cent an Familienbeihilfe mehr für im Ausland wohnhafte Kinder von in Österreich arbeitenden Gastarbeitern bezahlt“, betonten heute, Freitag, FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl und FPÖ-Familiensprecherin Edith Mühlberghuber.

Familienbehilfe keine Sozialversicherungsleistung

„Die Anpassung von Familienleistungen an die Kaufkraft jenes Landes, in dem ein Kind wohnt, war ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Fairness, der unter freiheitlicher Regierungsbeteiligung umgesetzt wurde. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch am 16. Juni 2022 entschieden, dass die Indexierung der Familienbeihilfe nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist – damit wird Österreich voll zur Kasse gebeten. Das Argument, dass Eltern aus anderen Ländern, die in Österreich arbeiten, aber im Ausland lebende Kinder haben, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und deswegen einen Anspruch auf unsere Familienleistungen haben sollten, ist vollkommen verfehlt. Sowohl eine Erwerbstätigkeit, als auch der Umstand, dass Eltern Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, ist nicht ausschlaggebend für Familienleistungen“, betonte Mühlberghuber. Anders als Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Pensionsansprüchen oder Krankheit sind Familienleistungen nämlich keine Sozialversicherungsleistungen. Dazu käme, dass einige Staaten gar kein Kindergeld bezahlen müssten, während Österreich voll zur Kasse gebeten würde.

Staat muss selbst über Sozialleistungen entscheiden können

„Jeder Staat muss selbst entscheiden können, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen zu erfüllen sind: Weniger EU, dafür die Rückgabe der Kompetenzen an die Nationalstaaten muss das Ziel sein!“, forderten Kickl und Mühlberghuber. Die FPÖ brachte, so Mühlberghuber, im Parlament auch einen Antrag ein, in dem die schwarz-grüne Regierung aufgefordert wird, sämtliche Möglichkeiten in Bezug auf die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, zu überprüfen und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit ehebaldigst Gerechtigkeit und Fairness für die Familien in Österreich wiederhergestellt werden. Mit dem freiheitlichen Antrag sei der erste Schritt dazu gesetzt, erklärte die FPÖ-Familiensprecherin.


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