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16. Februar 2017 | FPÖ

FPÖ-Abgeordnete decken auf

Beobachtungen ohne Erkenntnisse

Auch wenn sich der FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm eine genauere und ausführliche Antwort vom Bundesinnenminister Wolfgang Sobotka gewünscht hätte, eröffnet dessen Beantwortung einer Anfrage betreffend der kriminellen Marokkanerszene in Innsbruck interessante und zugleich erschütternde Einblicke. Denn obwohl Sobotka versichert, dass die Beobachtung, Kontrolle und Bekämpfung der Suchtmittelszene im Bereich des Rapoldiparks und der weiteren Umgebung intensiv betrieben würden, könne keine Aussage über den rechtlichen Status der Kriminellen gegeben werden. Das Innenministerium ist demnach nicht in der Lage mitzuteilen, ob die Teilnehmer dieses kriminellen Netzwerkes Asylstatus oder den eines subsidiär Schutzberechtigen genießen, oder darü- ber zu informieren, wie viele aus dieser Szene vorbestraft und wie viele abgeschoben worden sind.

Nachträgliches Arbeitslosengeld

Aus einer Anfragebeantwortung von SPÖ-Sozialminister Alois Stöger an die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein geht hervor, dass insgesamt 76.242 Personen im August 2016 im Zuge der automatischen Nachtragsberechnung aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Mindestsicherung nachträglich ein höheres Arbeitslosengeld erhalten haben. Darunter waren nicht nur 51.371 österreichische Staatsbürger, sondern auch 7.802 EU-Bürger sowie 17.069 Ausländer aus Nicht-EUStaaten. Ob auch Asylwerber in den Genuss dieser Nachzahlung kamen, konnte der Sozialminister allerdings nicht erklären.

NFZ 16.02.2017


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