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20. September 2018 | Europäische Union

FPÖ unterstützt Ungarns Klage gegen Entscheidung des EU-Parlaments

Orbáns „konservative Fraktionsfreunde“ ermöglichen Einleitung eines Strafverfahrens gegen Ungarn.

Ein windiger Bericht einer grün-kommunistischen Abgeordneten mit zum Teil obskuren Quellen genügte Europas Linken, Grünen und sogar Teilen der Europäischen Volkspartei – allen voran dem ÖVP-Europakarrieristen Othmar Karas –, um gegen Ungarn ein Verfahren wegen „Verletzung der Grundwerte der Union“ einzuleiten.

Das Europaparlament hat am Mittwoch vergangener Woche in Straßburg ein Verfahren gegen Ungarn nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen kann.

"Ein paar Tage in Ungarn" reichen für Bericht

Die Abstimmung fußte auf dem „Sargentini-Bericht”, benannt nach der Berichterstatterin Judith Sargentini von der niederländischen „GroenLinks-Partei“, einen Zusammenschluss von mehreren erklärtermaßen kommunistischen und grünen Organisationen. Für den Bericht ist sie nach eigenem Bekunden im Jänner dieses Jahres ein einziges Mal für „ein paar Tage“ in Ungarn gewesen, um dort private Gespräche mit „Regierungsmitgliedern, Wissenschaftlern, Journalisten und Bürgerrechtlern“ zu führen.

Obskure Informationsquellen

Die Informationen für ihren Bericht stammen in erster Linie von Organen der EU selbst wie der Kommission, der EU-Menschenrechtsorganisation, dem Europäischen Rat und der OSZE. Dann von sogenannten NGOs wie Amnesty International, Freedom House (mit engen Bindungen zu George Soros), dem Ungarischen Helsinki Komitee, verschiedenen linken Organisationen und NGOs sowie der Zeitung „Népszabadság“, dem ehemaligen Zentralorgan der Kommunisten.

Der Hauptvorwurf an Ungarns Regierungspartei FIDESZ, die zuletzt 2014 – trotz massiver EU-Gegenpropaganda – die absolute Mehrheit erreicht hat, sei, dass „eine ernsthafte Konsultation mit der Zivilgesellschaft und ihre entsprechende Einbeziehung“ fehle. Diese windige Erklärung reichte ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas, um gegen seinen Fraktionskollegen Orbán zu stimmen.

Grüne, Kommunisten - und ÖVP

Darüber stimmte das EU-Parlament ab. Für das angestrengte Verfahren ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, die aus Sicht des EU-Parlaments erreicht wurde, da 448 EU-Abgeordnete für das Verfahren stimmten. 197 Parlamentarier waren dagegen und 48 enthielten sich.

Die Regierung in Budapest argumentiert, unterstützt von der FPÖ, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht gegeben sei, weil die 48 Enthaltungen als abgegebene Stimmen zu berücksichtigen seien. Somit hätten dann nur knapp 65 Prozent für ein Verfahren gestimmt, und es wäre damit kein rechtsgültiger Beschluss zustande gekommen.

Unklare Rechtslage

„Ich habe großes Verständnis für die ungarische Argumentation“, erklärte Vizekanzler HC Strache. Da die Rechtslage zum Beschluss der Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens unklar sei, habe die Außenministerin den juristischen Dienst des EU-Rates aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.

Denn käme es zu einem Verfahren gegen Ungarn, würde der Riss zwischen Ost- und Westeuropa vertieft, anstatt diesen „mit Verständnis“ auszugleichen, bedauerte HC Strache. Völlig aus dem Häuschen reagierte darauf der SPÖ-Europasprecher Jörg Leichtfried. Er sah wegen der Überprüfung des Abstimmungsergebnisses die „europäischen Grundwerte“ in Gefahr. Aber in Rumänien oder der Türkei ist das nicht der Fall, Genosse?


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