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11. April 2018 | Inneres

Fremdenrecht: Wichtige Änderungen schon ab nächster Woche auf Schiene

Innenminister Kickl kündigt Zugriff auf Mobilfunk-Daten und Geldvermögen sowie Schubhaft gleich nach Haftverbüßung an.

Die seitens der FPÖ geplanten Änderungen im Fremdenrecht will Innenminister Herbert Kickl schon nächste Woche beim Ministerrat auf den Weg bringen. Wichtiger Aspekt dabei ist der Zugriff auf die Mobilfunk-Daten von Asylsuchenden. Diese würden oft "abenteuerliche Geschichten" von ihre Flucht erzählen, deren Verifizierung aber, wenn überhaupt, oft aufwendig und kostenintensiv sei. Ein Auslesen der Geodaten hingegen würde rasch Klarheit über die tatsächliche Herkunft der Fremden bringen.

"Folgen von 2015 und danach wieder reparieren"

Ebenfalls zugreifen will Kickl auf das Barvermögen der Asylwerber. Diese würden teils mit erheblichen Geldbeträgen einreisen, von denen es gelte, "einen Beitrag zu den Kosten der Grundversorgung hierzulande zu leisten." Man drehe "an jeder Schraube", wie Kickl am Mittwoch in Innsbruck betonte. Die schwarz-blaue Regierung wolle "Schritt für Schritt" Maßnahmen setzen, um die negativen Folgen von 2015 und danach wieder zu reparieren.

Keine "Lücke" mehr zwischen Strafhaft und Schubhaft

Dazu gehöre auch die Möglichkeit, straffällig gewordene Asylwerber unmittelbar nach Verbüßung ihrer Strafhaft direkt in Anschlusshaft zu nehmen, bis eine Abschiebung erfolgt. Der bisher geübten Praxis, solche Leute zwischen Strafhaft und Schubhaft auf freien Fuß zu setzen, sodass sie untertauchen können, erteilte Kickl eine klare Absage: "Diese Lücke muss geschlossen werden".

Wer straffällig wird, verliert Aufenthaltstitel

Zudem sollen straffällig gewordene Asylwerber künftig automatisch ihren Aufenthaltstitel verlieren: "Es kann nicht sein, dass jemand, der sich an einem Mitglied jener Gesellschaft, bei der er Schutz sucht, vergreift, weiter einen Aufenthaltstitel für sich beanspruchen kann", schloss der Innenminister.


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