Skip to main content
15. November 2022 | FPÖ, Justiz, Parlament

Funktionierendes rechtsstaatliches Justizsystem ist nicht nur eine Frage des Geldes

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Viel Geld wird gegen 'Hass im Netz' aufgewendet - aber was soll das genau sein? Hass ist kein strafrechtlicher Begriff."

„Es gibt mehr Geld für die Justiz. Aufgrund der Inflation relativiert sich das zusätzliche Geld doch sehr stark, weil es in erster Linie ins Personal fließt“, sagte am Dienstag FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in der Debatte um das Budget 2023 im Nationalrat.

Schwammige Begriffe "Hass in Netz" und "Cybercrime"

Es gibt zwar mehr Richter und Staatsanwälte, bei der Justizwache oder bei den Kanzleistellen gibt es aber keine Verbesserung. „Anscheinend wird in diesen Bereichen nicht so viel Druck gemacht, und daher passiert dort auch wenig.“ 'Hass im Netz' und 'Cybercrime' sind die großen Themen im Justizbereich – da wird auch viel Geld investiert. Zu “Hass im Netz“ merkte Stefan an, dass „Hass“ kein strafrechtlicher Begriff sei – „hassen“ dürfe man, ob man soll, sei aber was anderes. „Unter diesem Deckmantel wird in Wahrheit die Meinungsfreiheit eingeschränkt, ähnlich wie auch bei dem Kampfbegriff 'Fakenews‘“, betonte Stefan. „Wenn beim Thema 'Cybercrime' investiert wird, habe ich Verständnis dafür, dass hier Kompetenz aufgebaut wird. Es schwebt aber irgendwie im Raum, dass es hier eigene Zuständigkeiten für 'Cybercrime' geben soll. Nur fehlt bisher die Definition, was 'Cybercrime' eigentlich sein soll. Heutzutage hat so gut wie alles irgendwie mit dem Internet zu tun.“

Nein zu Bundesstaatsanwalt ohne Parlaments-Kontrolle

Zum Thema „Bundesstaatsanwalt“, sagte der FPÖ-Justizsprecher, dass dieser nicht budgetiert ist, weil er vielleicht ohnehin nicht komme – worüber sich die FPÖ freuen würde. „Ein Bundesstaatsanwalt wäre eine Fehlentwicklung, denn es ist wichtig, dass es eine parlamentarische Kontrolle gibt. Die Weisungsspitze muss im Parlament in der Form des Ministers politisch besetzt sein und muss geprüft werden können. Es soll auch ein Dreiersenat für die Weisungen zuständig sein, was ich aber für völlig verfehlt halte, denn eine geteilte Verantwortung ist keine Verantwortung. Wer hat dann entschieden, und wer ist zur Rechenschaft zu ziehen? Das wäre dann völlig unklar – also ein komplett falscher Ansatz. Eine ordentliche Finanzierung ist gut, aber ein rechtsstaatliches Justizsystem aufrechtzuerhalten, dafür braucht es eben mehr als nur Geld“, betonte Stefan.

Häftlinge sollen in Krankenversicherung

Am Ende seiner Rede brachte der FPÖ-Justizsprecher einen Antrag betreffend „Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung“ ein. In dem Antrag wird die schwarz-grüne Regierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht. „In den Strafvollzugsanstalten werden nämlich die Häftlinge im medizinischen Bereich besser betreut als die Justizwachebeamten, die sie zu überwachen haben. Das ist ein völlig unbefriedigender Zustand, denn die Häftlinge werden als Privatpatienten behandelt und auch dementsprechend abgerechnet. Es ist also finanziell attraktiver, einen Häftling zu behandeln, als einen Justizwachebeamten, der nicht in diesem System ist“, erklärte Stefan.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.