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12. Februar 2020 | FPÖ, Justiz

Geheim-Informationen an Journalisten: FPÖ erstattete Anzeige

Wer versorgte "hochrangige Journalisten" mit Details zu laufenden Verahren? Kanzler Kurz soll als Zeuge aussagen.

Das ging ja schnell: Erst gestern, Dienstag, hatte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl angekündigt, er werde jene Fälle, in denen laut Bundeskanzler Sebastian Kurz geheime Ermittlungsakten aus der Staatsanwaltschaft an Journalisten weitergegeben wurden, zur Anzeige bringen. Mittlerweile ist die entsprechende Sachverhaltsdarstellung gegen (noch) unbekannte Täter bereits bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht worden. Es geht dabei um § 301 StGB (verbotene Veröffentlichung). § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) § 304 StGB (Bestechlichkeit) und § 310 StGB (Verletzung des Amtsgeheimnisses).

Was Kanzler Kurz als "vertraulich" ansieht

Ausgelöst wurde der Fall durch eine Bemerkung von Bundeskanzler Kurz nach dem „Justiz-Gipfel“ am Montag, in der dieser behauptete, er wisse von zwei „hochrangigen Journalisten“, dass sie auch schon „Informationen aus der Staatsanwaltschaft“ erhalten hätten – was in laufenden Verfahren absolut unzulässig ist. Besonders pikant: Auf die Frage, ob ihm bewusst sei, dass es hier um Amtsmissbrauch oder Anstiftung dazu gehe und ob er bereits ein Verfahren in Gang gebracht habe, erklärte der Kanzler, dass er in solchen Fällen die „Vertraulichkeit“ wahre.

Wer waren die "hochrangigen Journalisten"?

Nun liegt es an der Justiz, den Fall aufzuklären. Auch wenn zu erwarten ist, dass sich die genannten Journalisten nach ihrer Ausforschung auf ihr gesetzlich geschütztes Redaktionsgeheimnis berufen werden, so dürfte sich schon anhand der von ihnen veröffentlichten Artikel ein Zusammenhang mit illegal beschafften Informationen und deren Quellen herstellen lassen. Der Anwalt des Freiheitlichen Parlamentsklubs beantragt dazu die Einvernahme des Zeugen Sebastian Kurz – denn der unterliegt der Wahrheitspflicht und muss aussagen, mit welchen „hochrangigen Journalisten“ er da "vertraulich" geplaudert hat.


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