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08. Juli 2021 | FPÖ, Inneres, Parlament

Gemeinsame BVT-Reform ist notwendig und richtig

FPÖ-Sicherheitssprecher Amesbauer: "Es war ein Geburtsfehler des alten BVT, dass die nachrichtendienstlichen und die polizeilichen Aufgaben so eng verknüpft waren."

Gemeinsame BVT-Reform ist notwendig und richtig - FPÖ-Sicherheitssprecher Amesbauer: "Es war ein Geburtsfehler des alten BVT, dass die nachrichtendienstlichen und die polizeilichen Aufgaben so eng verknüpft waren“,

Foto: NFZ

„Die heutigen Beschlüsse sind gut für das Vertrauen der Bevölkerung in den Nachrichtendienst. Es ist ein guter Tag für die öffentliche Sicherheit. Die dringend notwendige BVT-Reform ist ein längerer Prozess, er wurde schon unter Herbert Kickl in seiner Zeit als Innenminister angestoßen. Die Gründe, die diese Reform notwendig gemacht haben, waren vielfältig, einige davon waren ohnehin im Bericht des Berner Clubs nachzulesen. Jetzt aber bauen wir gemeinsam den Verfassungsschutz als Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst für die Zukunft neu auf“, sagte heute, Donnerstag, FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer, der sich auch bei allen Beteiligten für die doch gute und intensive Zusammenarbeit bedankte.

Wichtige Entpolitisierung der Führungspositionen

Es sei wichtig gewesen, die Trennung zwischen Nachrichtendienst und polizeilichen Aufgaben noch stärker herauszuarbeiten. „Somit sollte es auch keine Interessenskonflikte mehr geben. Denn es war auch ein bisschen der Geburtsfehler des alten BVT, dass die nachrichtendienstlichen und die polizeilichen Aufgaben so eng verknüpft waren“, so Amesbauer. Der freiheitliche Sicherheitssprecher begrüßte auch den aus seiner Sicht durchaus ernstgemeinten Versuch einer Entpolitisierung der Führungspositionen – Stichwort Abkühlphase – die Verschärfung der Nebenbeschäftigungsregelungen, die verbesserte interne Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes, die Einführung von Fallkonferenzen für den Aufgabenbereich Staatsschutz sowie die Verstärkung im Nachrichtendienst, was die Bereiche Analyse und Informationsgewinnung betreffe.

Berichtspflicht des Innenministers gegenüber Parlament

„Ein entscheidender Punkt für uns ist sicher der Ausbau der parlamentarischen Kontrolle, für den wir uns in den Verhandlungen besonders stark gemacht haben und der auch ein wesentlicher Grund für unsere Zustimmung war. Es gibt jetzt einerseits die Berichtspflicht des Bundesministers gegenüber dem Parlament, konkret gegenüber dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses. Es ist doch reichlich mühsam, dem Minister Informationen immer aus der Nase ziehen zu müssen. Und zum anderen wird eine unabhängige und weisungsfreie Kommission zur Kontrolle der Tätigkeit des gesamten Verfassungsschutzes eingerichtet, deren Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. In den sogenannten ‚Geheimdienstausschüssen‘ wird ein Minderheitenrecht eingerichtet, das heißt, die Kontrollkommission kann beauftragt werden, gewisse Sachverhalte auch zu prüfen“, sagte Amesbauer.

Laufender Evaluierungsprozess

Nach spätestens fünf Jahren würden die Maßnahmen evaluiert: „Das heißt, es wird ein laufender Prozess sein, bei dem da und dort noch Verbesserungsbedarf auftreten wird. Und wir werden natürlich auch von unseren Möglichkeiten der Minderheitenrechte entsprechend Gebrauch machen“, betonte Amesbauer.


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