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28. April 2022 | Europäische Union, Verfassung

Geplante EU-Wahlrechtsänderung scheint nicht mit Verfassung vereinbar

EU-Wahllisten sind nächster Schritt zur Abschaffung der Nationalstaaten und wahrscheinlich sogar verfassungswidrig.

EU-Parlament: Geplante EU-Wahlrechtsänderung scheint nicht mit Verfassung vereinbar

Foto: EU

Bereits 2024 sollen die Pläne des Europäischen Parlaments zur Vereinheitlichung der nationalstaatlichen Wahlsysteme bei der EU-Wahl umgesetzt werden. Unter anderem werden einheitliche Regelungen für die Briefwahl durch Unionsbürger in Drittstaaten, ein unionsweit festgelegter Wahltag sowie einheitliche Tage und Zeiten zur Erstellung der Wählerverzeichnisse, Kandidatenlisten und Schließung der Wahllokale vorgeschlagen. Anstoß zur angepeilten Wahlrechtsreform der EU bot der Brexit, mit dem 46 Sitze im EU-Parlament frei wurden. Diese sollten gemäß dem Reformplan über transnationale Listen einem einheitlichen Wahlkreis zugeteilt werden. Dabei ist allerdings fraglich, ob die Vergabe von Sitzen über eine direkte Europawahlliste primärrechtlich gedeckt ist, da der Vertrag über die Europäische Union eine Sitzverteilung nach Ländern vorsieht.

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst betont: „Die durch den Brexit freigewordenen Sitze über transnationale Listen in einem EU-weiten Wahlkreis vergeben zu wollen, zeugt davon, dass man in Brüssel nichts dazugelernt hat. Statt die Mandate aliquot auf die Mitgliedsstaaten aufzuteilen oder gleich einzusparen, will die EU auf Kosten der Souveränität Österreichs weiter expandieren. Die Bundesregierung ist aufgefordert, entschieden gegen diese verfassungswidrigen Entwicklungen aufzutreten. Insbesondere geplante Schritte wie geschlechterparitätisch zu erstellende Kandidatenlisten zeugen von mangelndem demokratischen Verständnis auf EU-Ebene und bedeuten einen verfassungswidrigen Eingriff in das passive Wahlrecht.“

Der FPÖ-Europaabgeordnete Georg Mayer erklärt „Das neue EU-Wahlrecht ist ein nächster Schritt bei der geplanten Errichtung des EU-Einheitsstaates. Die Österreicher sollen gezwungen werden, für irgendwelche Kandidaten aus Spanien, Malta oder Griechenland zu stimmen, die sie gar nicht kennen oder verstehen. Das ist völlig absurd und demokratiepolitisch höchst bedenklich. Das Prinzip, wonach jeder Mitgliedsstaat seine Repräsentanten im EU-Parlament bestimmt und entsendet, soll so gebrochen und eine effektive Vertretung des Landes verhindert werden.“

Mayer macht die ÖVP für diese Entwicklung entscheidend mitverantwortlich: „Das alles ist nur möglich, weil Parteien wie die ÖVP zu Hause immer vorgeben, die österreichischen Interessen zu vertreten, in Brüssel aber im Liegen umfallen und für mehr Zentralisierung und Entmachtung der Bürger stimmen. Am 3. Mai haben sie nun noch die Möglichkeit, diesen Fehler bei der Abstimmung in Straßburg korrigieren.“


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