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20. September 2019 | Arbeit und Soziales

Gesetzliche Verankerung des 13. und 14. Monatsgehalts nun fix

FP-Sozialsprecherin Belakowitsch: „Freiheitliche Forderung ist endlich Wirklichkeit geworden.“

Gesetzliche Verankerung des 13. und 14. Monatsgehalts nun fix - FP-Sozialsprecherin Belakowitsch: „Freiheitliche Forderung ist endlich Wirklichkeit geworden.“

Foto: Werner Grotte

„Der freiheitliche Antrag, das 13. und 14. Monatsgehalt für Unselbstständige gesetzlich zu verankern und abzusichern, wurde gestern, Donnerstag, im Nationalrat erfreulicherweise von der SPÖ unterstützt und mehrheitlich angenommen“, freute sich die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.

Nun auch Branchen betroffen, für die bisher keine Sonderzahlungen galten

„Gerade diese Sonderzahlungen sind laut einer IFES-Umfrage für Österreichs Angestellte von besonderer Wichtigkeit, decken sie doch notwendige Ausgaben, oder sichern den wohlverdienten Urlaub. Im Gegensatz zu anderen Ländern im europäischen Raum, gibt es das Weihnachts- und Urlaubsgeld bei uns in fast jedem Kollektivvertrag, eine Errungenschaft der Gewerkschaft, die es aber auch gesetzlich abzusichern gilt“, so Belakowitsch, die anfügt, dass diese neue Regelung nun auch auf jene Branchen zutreffe, die bisher nicht von den Sonderzahlungen betroffen waren.

SPÖ und ÖVP lehnten eine solche Absicherung bisher ab

„Umso bemerkenswerter ist es, dass diese Forderung der FPÖ bei SPÖ und ÖVP immer auf Ablehnung gestoßen ist. Aber nicht nur die Sonderzahlungen selbst sind jetzt abgesichert, sondern auch die steuerliche Begünstigung zumindest im Ausmaß des derzeit bestehenden § 67 Ans.1 und 2 EstG. Dieser Erfolg ist ein freiheitlicher und gibt Zeugnis von beharrlicher und guter Politik für unsere Bürger“, bekräftigte die Wiener Spitzenkandidatin Belakowitsch.


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