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21. Jänner 2020 | Asyl, Europäische Union

Grobe Mängel bei Rückführungen von illegalen Migranten

FPÖ-EU-Delegationsleiter Vilimsky: "Ein Bericht des EU-Rechnungshofs über die Bewältigung der Migration in Italien und Griechenland offenbart eine Reihe von Schwachstellen."

„Der EU-Rechnungshof hat nun bestätigt, was Beobachtern nicht entgangen ist: Die EU-Asylpolitik funktioniert nicht so, wie sie sollte“, erklärte heute, Dienstag, Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament. „Und sie ist aufgrund dieser Mängel auch keineswegs in der Lage, mit einem neuerlichen Massenansturm fertigzuwerden.“

Mangelnde Durchsetzbarkeit von Entscheidungen

Anlass dafür ist die Präsentation eines Berichts des EU-Rechnungshofs, der Asyl, Umsiedlung und Rückkehr von Migranten zwischen 2015 und 2018 untersucht hat – und dabei insbesondere die beiden hauptbetroffenen Länder Italien und Griechenland. Die festgestellten Mängel liegen vor allem im Bereich der Rückführungen, der Dauer von Asylverfahren und der mangelnden Durchsetzbarkeit von Entscheidungen.

Viel zu niedrige Rückführungsquoten

„Der Rechnungshof stellt fest, dass es ein massives Problem bei den vollzogenen Rückführungen gibt“, so Vilimsky. „Die viel zu niedrigen Rückführungsquoten – in Italien und Griechenland 2018 bei deutlich unter 20 Prozent – sind zu einem Problem für die EU insgesamt geworden.“ Vilimsky weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwei Drittel der Asylwerber in der EU weder Flüchtlingsstatus noch subsidiären Schutz erhalten. „Umso wichtiger ist da konsequentes Abschieben“, sagte der freiheitliche EU-Abgeordnete. So vermerkt der Bericht etwa, dass das EU-Türkei-Abkommen bis 2018 zur Rückführung von lediglich 1.806 irregulären Migranten geführt habe.

Zu lange Verfahrensdauer

Nachdem nur relativ wenige rückkehrpflichtige Migranten festgehalten werden können (und das auch nur für maximal sechs Monate) bestünde die Gefahr, dass bei zu langer Verfahrensdauer die Personen wieder freikommen und untertauchen können, so der Rechnungshof-Bericht. „Insbesondere in Griechenland ist die Bearbeitungszeit für Asylanträge viel zu lange – und die Dauer noch dazu ansteigend“, sagte Vilimsky. Tatsächlich hat sich dort dem EU-Rechnungshof zufolge die Bearbeitungszeit im regulären Verfahren zwischen 2016 und 2018 verdreifacht.

Probleme bei Erfassung von Fingerabdrücken

Weitere Probleme gibt es bei der Erfassung und dem Abgleich der Fingerabdrücke von Migranten: Außerhalb der Hotspots in Italien und Griechenland beantrage ein relativ hoher Anteil von Migranten in anderen EU-Mitgliedstaaten Asyl, ohne dass ihre Fingerabdrücke in der entsprechenden Kategorie in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden.

Zu hohe Sekundärmigration

Die massive Sekundärmigration (also das Weiterziehen von Migranten in andere EU-Länder als jenes, das sie zuerst betreten haben) bestätige sich laut dem Bericht durch die hohe Zahl sogenannter „Auslandstreffer“. Davon spricht man, wenn die Fingerabdrücke von Migranten in einem anderen Mitgliedsstaat gefunden werden – 2018 laut EU-Rechnungshof rund 113.000 Mal.

EU-Außengrenzen nicht sicher

„Verlässliche Registrierung von Migranten, schnelle Asylentscheidungen und vor allem ebenso rasche wie konsequente Rückführungen sind wesentliche Faktoren beim Kampf gegen illegale Migration. Da gibt es an den EU-Außengrenzen offensichtlich noch jede Menge Luft nach oben“, so Vilimsky.


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