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Höchstrichter als Rechtsvertreter von Spitzenpolitikern höchst problematisch!

FPÖ-U-Ausschuss-Fraktionsführer Hafenecker zu "Fall Suppan": "Unvereinbarkeit von VfGH-Richtern muss ein Riegel vorgeschoben werden."

„Die Rolle von Werner Suppan (Bild) als Höchstrichter einerseits und Rechtsvertreter von beschuldigten ÖVP-Spitzenpolitikern auf der anderen Seite zeigt einmal mehr eine klassische Unvereinbarkeit auf, die schon in der Vergangenheit für Diskussionen und Kritik gesorgt hat. Unvereinbarkeiten sind beim VfGH immer wieder einmal vorgekommen – die betroffenen Verfassungsrichter müssen sich in einem solchen Fall für befangen erklären und sich vertreten lassen. Leider hat die ÖVP dieses Land zu ihrem 'Eigentum' erklärt, und eine saubere Trennlinie findet mittlerweile nicht mehr statt. So kam es also dazu, dass Suppan heute als ‚Vertrauensperson‘ für den ÖVP-Berater Stefan Steiner im Untersuchungsausschuss aufgetreten ist“, so heute, Mittwoch, der FPÖ-Fraktionsvorsitzende im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker.

Nicht der erste derartige Fall

„Bereits vor einigen Jahren sorgte ein ähnlich gelagerter Fall für Debatten. Der Rechtsanwalt des damaligen Innenministers Herbert Kickl, der Höchstrichter Michael Rami, legte nach öffentlichen Diskussionen, die nicht zuletzt auch in der Tageszeitung 'Kurier' medial breit debattiert wurden, sein Mandat zurück, da er sich der Kritik der Unvereinbarkeit nicht weiter aussetzen wollte. Ähnlich gelagert ist die Situation bei Wolfgang Brandstetter, wo erst kürzlich sogar eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Dass hier einerseits die Optik, aber auch das Ansehen des Amtes massiv unter so einer Situation leiden, liegt auf der Hand. Demensprechend ist es auch nicht nachvollziehbar, dass sowohl die ÖVP, aber auch die anderen Oppositionsparteien keinerlei Problem an der heutigen Situation gesehen haben und dem Antrag auf Ausschluss als Vertrauensperson nicht zugestimmt haben“, sagte Hafenecker.

Neue Gesetze für rechtliche Grauzone nötig

„Prinzipiell muss sich der Gesetzgeber mit der Frage auseinandersetzen, ob diese rechtliche Grauzone nicht zu einer Neudefinition der gesetzlichen Bestimmungen führen muss. Politisch nominierte Höchstrichter als Vertrauenspersonen in Untersuchungsausschüssen zur politischen Verantwortlichkeit sind ein aufzulösender Widerspruch. Dies wäre für Österreich eine dringende Notwendigkeit“, betonte Hafenecker.


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